Bundesverfassungsgericht Neue Maßstäbe für Beamtenbesoldung

Das Bundesverfassungsgericht (hier in früherer Zusammensetzung) hat seine Prüfkriterien zur Beamtenbesoldung weiterentwickelt. Foto: dapd

Die neueste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung werde auch für die Staatsdiener in Baden-Württemberg Konsequenzen haben, meint der Beamtenbund.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Große Teile der Beamtenbesoldung in Berlin sind über viele Jahre hinweg verfassungswidrig gewesen, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch verkündet. Rund 95 Prozent der von ihm geprüften Besoldungsgruppen (A-Tabelle) in den Jahren 2008 bis 2020 seien mit dem im Grundgesetz verankerten Alimentationsprinzip unvereinbar. Der Gesetzgeber des Landes Berlin muss nun bis Ende März 2027 verfassungskonforme Regelungen aufstellen.

 

Gericht hat seine Prüfkriterien fortentwickelt

Für den Beamtenbund werden damit „neue Maßstäbe gesetzt“. Der Vorsitzende des Landesbundes BBW, Kai Rosenberger, zeigt sich davon überzeugt, „dass die Entscheidung eine direkte Auswirkung auf Baden-Württemberg, die anderen Bundesländer und den Bund haben wird“. Aus seiner Sicht hat das Verfassungsgericht die Prüfkriterien, ob eine Besoldung verfassungskonform ist, fortentwickelt, sagte er mit Blick auf die einschlägigen Urteile aus den Jahren 2015 und 2020 – dies betreffe alle Besoldungsgesetzgeber. Nach seiner Auffassung sei die Grundbesoldung (ohne Zulagen) in der A-Tabelle auch in Baden-Württemberg nicht grundgesetzkonform. „Infolge des Beschlusses fordern wir erneut eine Anpassung der verfassungswidrigen Besoldung.“

Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit gehe Karlsruhe nunmehr von einem neuen Richtwert aus, zeigt sich der Landesbund-Chef überrascht. Bisher sollte die Differenz zwischen der untersten Besoldung eines Vollzeitbeamten und dem Bürgergeld (Grundsicherung) mindestens 15 Prozent betragen. Jetzt werde eine einfachere Grenze – genannt Prekaritätsschwelle – festgelegt. Als untere Linie sollen künftig 80 Prozent vom Median-Äquivalenzeinkommens – ein statistisch gewichtetes Haushaltsnettoeinkommen – gelten. Betont werde auch, dass den Beamten wegen des Streikverbots durch das Anrufen des Gerichts ein wirksames Mittel zur Einforderung der amtsangemessenen Besoldung zur Verfügung stehen müsse.

Karlsruhe unterstreicht das Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren, bekräftigt das Gericht generell. Es habe „vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamten im Interesse einer leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten“. Das Berufsbeamtentum sichere so das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab.

Abkehr von der Debatte um die Grundsicherung

Angesichts der Vielzahl der noch vorliegenden Klagen gegen die Besoldung handele es sich beim neuesten Urteil „um ein weiteres Warnsignal für alle Dienstherrn“, so der Beamtenbund. Insgesamt hatte und hat das Gericht über mehr als 70 Vorlagen zu befinden. Alle Experten seien sich einig, dass es jetzt kontinuierlich neue Urteile aus Karlsruhe geben werde, sagte Rosenberger.

Auch aus Sicht von Verdi-Vize Christine Behle wird die Entscheidung nicht nur für Berlin, sondern auch für die anderen Länder und den Bund Folgen haben. Die notwendige Mindestbesoldung werde von der politischen Diskussion um die Höhe der Grundsicherung als Bezugspunkt entkoppelt, „was wir ebenfalls begrüßen“, sagte sie.

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