Karlsruhe stärkt das Recht aller, über den eigenen Tod zu bestimmen. Ärzte machen sich nun nicht mehr strafbar, wenn sie bei der Selbsttötung helfen. Ein Urteil, das uns alle betrifft, sagt StZ-Autorin Hilke Lorenz.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Karlsruhe - Ein emotionaleres Thema gibt es wahrscheinlich kaum, denn es geht um das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Jedes Leben endet über kurz oder lang mit dem Tod. Das ist eine Banalität. Das Sterben, der Weg zum Tod hingegen, lässt sich gestalten und in Maßen auch beeinflussen. Darin liegt die rechtliche, medizinische und gesellschaftliche Herausforderung. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb ein wegweisendes Urteil gefällt. Man könnte auch sagen, das Gericht hat Tabula rasa gemacht und den Zustand, wie er vor 2015 gegolten hat, wiederhergestellt.