Frauke Brosius-Gersdorf ist meinungsstark. Foto: Britta Pedersen/dpa
Über die Qualifikation einer möglichen Verfassungsrichterin wird debattiert. Überflüssig, kommentiert Christian Gottschalk. Problematischer ist das Verhalten der Union.
Frauke Brosius-Gersdorf ist bei Weitem keine Unbekannte, sie war bis vor Kurzem eher nur einer interessierten Fachöffentlichkeit bekannt. Frauke Brosius-Gersdorf ist Juristin, und zwar eine ziemlich gute. An der Universität Potsdam unterrichtet die 54-Jährige Verfassungsrecht. Das ist nicht ihre erste Professorenstelle. Nun hat die SPD sie für das Amt einer Verfassungsrichterin nominiert, und es ist eine Art Kulturkampf ausgebrochen. Denn Frauke Brosius-Gersdorf hat eine Meinung und hält die nicht zurück.
Das Gericht braucht unterschiedliche Temperamente
Bei der Reform des Abtreibungsrechts vertritt Brosius-Gersdorf eine sehr liberale Haltung. Wenn es um das Tragen eines Kopftuchs im Staatsdienst geht, widerspricht sie dem Karlsruher Gericht, in der Coronazeit plädierte sie für eine Impfpflicht. Viel zu politisch für dieses Amt, lautet die Kritik. Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das wie kein zweites in die Politik eingreifen kann – und von dieser Möglichkeit regelmäßig Gebrauch macht. Dass in diesem Gericht unterschiedliche Charaktere sitzen, unterschiedliche Temperamente, die unterschiedliche Ansichten und Meinungen vertreten, das ist nicht nur wünschenswert, das ist zwingend. Wichtig ist aber nicht die politische Vorgeschichte eines Richters. Wichtig ist, dass sich dieser bei den Diskussionen auf dem Weg zur Entscheidungsfindung an die Regeln der Rechtswissenschaft hält, sauber juristisch argumentiert und letztlich bereit ist zu Kompromissen. Daran gibt es bei der Kandidatin keine Zweifel.
Politiker sind in Karlsruhe keine Seltenheit
Nur zur Erinnerung: Der Gerichtspräsident Stephan Harbarth hatte, bevor er sich die rote Robe in Karlsruhe überstreifte, eine führende Rolle in der CDU-Bundestagsfraktion. Die Richter Roman Herzog und Peter Müller waren Landesminister und Ministerpräsident, bevor sie nach Karlsruhe kamen. Eine politische Meinung hatten sie alle. Und sie alle haben sich an die Regel gehalten, die Auseinandersetzungen künftig mit juristischen Argumenten zu führen. Schlechter hat das die Entscheidungen nicht gemacht. Das wird auch bei Frauke Brosius-Gersdorf nicht anders werden. Die Debatten darüber, ob sie eine geeignete Kandidatin ist, sind daher überflüssig.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth war zuvor Politiker. Foto: dpa
Schlecht, schädlich und schändlich ist hingegen das politische Geschacher, das mit der für Freitag im Bundestag geplanten Richterwahl einhergeht. Neben Frauke Brosius-Gersdorf und der ebenfalls von der SPD nominierten Professorin Ann-Katrin Kaufhold steht der Name des Bundesarbeitsrichters Günter Spinner auf dem Wahlzettel. Der ist von der Union nominiert und wurde vom Verfassungsgericht selbst vorgeschlagen. Ganz nebenbei ein bisher einmaliger Vorgang, weil die Politik nicht in die Gänge kam. Wie seine Kolleginnen braucht Spinner die Zustimmung von zwei Drittel der Abgeordneten – und somit auch die Stimmen von den Linken oder der AfD.
Union verbaut sich selbst den Weg
Um zu vermeiden, dass Spinner mit dem Makel startet, dass seine Wahl nur mit der Zustimmung der AfD möglich war, müsste die Union auf die Linke zugehen. Diesen Weg haben sich CDU und CSU jedoch vor Jahren verbaut. Anstatt die Steine aus dem Weg zu räumen, legt die Union neue nach und tut alles, um diesen Fehler zu zementieren. Dass Spinner der AfD zugerechnet werden kann, wenn er nur mit deren Stimmen nach Karlsruhe kommt, ist Unsinn. Jedermanns Sache ist so ein Ergebnis nicht. Man kann daher nur hoffen, dass die Unionsstrategen wenigstens im Hintergrund mit dem Nominierten geklärt haben, dass dieser mit solch einer Situation leben kann. Sollte sich der Wunschkandidat des Gerichts dagegen entscheiden, wäre das Debakel perfekt. Die immer wieder beschworene Verantwortung der demokratischen Parteien sieht ohnehin anders aus.