Bundesverfassungsgericht Segen für die Mietpreisbremse

Bezahlbarer Wohnraum ist vor allem in Großstädten rar. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht heißt die politisch umstrittene Entscheidung für richtig. Eine schnelle Entscheidung war sinnvoll, kommentiert Christian Gottschalk. Auch wenn Fragen bleiben.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Politisch ist die Mietpreisbremse umstritten. Die einen halten die Regeln für viel zu durchlässig, die anderen wittern den heraufziehenden Sozialismus. Daran wird sich auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht viel ändern. Dem verfassungsrechtlichen Disput ist nun aber die Grundlage entzogen. Die Richter haben sehr klar und sehr detailliert erklärt, warum die Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Das ist erstaunlich, denn dieser Begründung hätte es gar nicht bedurft, die Klage war unzulässig. Das Gericht hat aber offenbar schnell Klarheit in diesen Teil der Diskussion bringen wollen, und das ist gut so.

 

Bundesweite Wirkung

Die in Karlsruhe behandelten Fälle spielen zwar in Berlin, die Entscheidung hat aber bundesweite Wirkung. Viele Verfahren, die mit dem Blick auf Karlsruhe zunächst zurückgestellt wurden, können nun zu einem Ergebnis gebracht werden. Das ist für Vermieter und Mieter besser als eine jahrelange Hängepartie. Relevant ist die Entscheidung auch für die Zukunft. Der Karlsruher Beschluss bezieht sich zwar auf die Mietpreisbremse in ihrer bisherigen Form, trotzdem ist kaum anzunehmen, dass die am Wochenende verabredeten Änderungen zu einer anderen rechtlichen Betrachtung führen werden.

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