Das Bundesverfassungsgericht hat die 2010 eingeführte Brennelementesteuer als verfassungswidrig und für nichtig erklärt. Für Finanzminister Wolfgang Schäuble rächt sich das jetzt: Er muss Milliarden an die betroffenen Stromkonzerne zurückzahlen.

Berlin/Stuttgart - Das Bundesverfassungsgericht hat die 2011 eingeführte Brennelementesteuer für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Folgen des Urteils im Überblick: Welche Folgen hat die Entscheidung für die Bundesregierung? Davon abgesehen, dass der Sprecher von Finanzminister Wolfgang Schäuble ein wenig indigniert war, weil das Karlsruher Gericht seine Entscheidung ohne eine mündliche Verhandlung getroffen hat, muss die Bundesregierung sich vor allem auf eines einstellen: Sie muss zahlen. „Natürlich wird die Bundesregierung das Urteil umsetzen“, betonte ein Sprecher des Finanzministeriums. Die Rückzahlung an die Energiekonzerne werde noch in diesem Jahr erfolgen. Dank der guten Konjunktur und der deshalb sprudelnden Steuereinnahmen ist laut Finanzministerium weder die „schwarze Null“ gefährdet, noch muss ein Nachtragshaushalt geschaffen werden. Um wieviel Geld geht es? Welche Zahl am Ende genau auf dem Überweisungsformular stehen wird, muss erst noch errechnet werden. Klar ist zwar, dass die Stromversorger 6,3 Milliarden Euro Brennelementesteuer an den Fiskus entrichtet haben. Aber wie hoch die Zinsen insgesamt zu veranschlagen sind, konnte das Finanzministerium in Berlin gestern noch nicht beziffern. Steuerpflichtig waren die Energieversorger seit Anfang 2011. Bezahlt hat EnBW insgesamt 1,44 Milliarden Euro. Bei Eon belief sich die Brennelementesteuer auf 2,8 Milliarden. RWE hat 1,7 Milliarden Euro entrichtet. Da die beiden deutschen Atomkraftwerke von Vattenfall 2011 schon vom Netz gegangen waren, war der Konzern von der neuen Steuer nicht betroffen. Was bedeutet das für die Aktionäre? An der Börse hatte man mit einem so klaren Urteil aus Karlsruhe nicht gerechnet. „Jetzt können sich Eon und RWE über einen Geldsegen freuen, der ihnen bei der Restrukturierung sicher gerade recht kommt“, meinte ein Händler. Die Aktien von RWE schossen zeitweise um 6,3 Prozent auf 19,70 Euro in die Höhe. Damit notierten sie so hoch wie seit knapp zwei Jahren nicht mehr. Eon-Papiere legten um 5,6 Prozent auf ein Zehn-Monatshoch von 8,50 Euro zu. Die Aktien von Eon und RWE schlossen bei gut fünf Prozent. Die Aktien der EnBW sind bis auf einen sehr geringen Anteil in staatlicher Hand. Der Streubesitz beträgt nur 0,39 Prozent.

 

Wie kam es zur Brennelementesteuer? Im Jahr 2010 kam die schwarz-gelbe Bundesregierung den Energiekonzernen entgegen, indem sie die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängerte. Doch die Laufzeitverlängerung bekamen die Konzerne nicht geschenkt, sie mussten im Gegenzug von 2011 an eine neue Steuer zahlen: die Kernbrennstoffsteuer. Sie wurde bis Ende 2016 erhoben. Zahlen mussten die Energiekonzerne immer dann, wenn sie neue Brennelemente in den Reaktoren einsetzten. Für jedes Gramm wurden 145 Euro fällig, insgesamt rund 6,3 Milliarden Euro. Darf der Bund neue Steuern erfinden? Der Verdacht, dass der Staat nahezu überall die Hand aufhält, um mit Steuern mitzuverdienen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Biersteuer, Mineralölsteuer, Kaffeesteuer und – seit 2004 – auch Alcopopsteuer: dem Erfindungsreichtum scheinen keine Grenzen gesetzt. Das täuscht. Für den Bund werden die Grenzen durch das Grundgesetz gezogen. Artikel 105 beschränkt das Steuerfindungsrecht auf die in Artikel 106 genannten Steuern. Im Falle der Brennelementesteuer hat sich von Anfang an die Frage gestellt, ob dies eine Verbrauchssteuer ist. Die hätte der Bund festsetzen dürfen. Liegt eine Verbrauchssteuer vor? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht. Verbrauchssteuern seien unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass Güter des ständigen Bedarfs durch den Endverbraucher belastet werden. Hier sei jedoch ein Produktionsmittel besteuert worden. Deswegen habe der Bundesgesetzgeber seine Kompetenzen überschritten, das Gesetz ist nichtig. Ist dies das juristisch letzte Wort? Nein, aber es ist ein entscheidendes. Das Verfassungsgericht hätte die Möglichkeit gehabt, das Gesetz für nichtig zu erklären, aber keine Rückwirkung anzunehmen. Diesen Schritt ist der Zweite Senat nicht gegangen. Das Gesetz sei von Anfang an so sehr mit finanzverfassungsrechtlichen Unsicherheiten belastet gewesen, dass die Notwendigkeit einer verlässlichen Haushaltsplanung nicht vor Rückzahlungen schütze. Die muss der Staat an die Energieversorger leisten. Details werden die Gerichte zu klären haben. Die Stromkonzerne klagen vor den zuständigen Finanzgerichten, die nun mit der Begründung der Verfassungsrichter im Rücken entscheiden müssen. Wieso hat der EuGH anders entschieden? Bereits im Jahr 2015 hatte der Europäische Gerichtshof die Brennelementesteuer für rechtens erklärt. Diese Entscheidung steht dem Karlsruher Beschluss allerdings nicht im Wege. Die Richter in Luxemburg hatten seinerzeit geprüft, ob verschiedene EU-Richtlinien der deutschen Steuer entgegenstehen. Das war nicht der Fall. Sie sahen darin auch keine unzulässige Beihilfe. Prüfungsmaßstab für die Verfassungsrichter ist nun das Grundgesetz gewesen. Für Befremden hat in Expertenkreisen gesorgt, dass die Europarichter überhaupt entschieden hatten – obwohl sie wussten, dass Karlsruhe sich mit dem Thema befasst. Wie sind die politischen Reaktionen? Bei Opposition und SPD dominiert die Enttäuschung über das Urteil. „Die Entscheidung des BVerfG ist eine schallende Ohrfeige für die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Sie ist das Ergebnis des Chaos, das Union und FDP in der Atompolitik angerichtet haben“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). „Diese Klagen hat uns die Merkel-Regierung 2010 eingebrockt, als sie die unsägliche Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke mit der umstrittenen Steuer verknüpft hat“, kritisierte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter. Der Linken-Abgeordnete Hubertus Zdebel nennt das Urteil „bitter“.