Bundesverfassungsgericht zu Hochrisikospielen Die Tür ist offen für Nachahmer
Die Fußball-Bundesliga kann an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden. Das ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Es könnte eine Entwicklung in Gang setzen.
Die Fußball-Bundesliga kann an Kosten für Polizeieinsätze beteiligt werden. Das ist richtig, kommentiert Christian Gottschalk. Es könnte eine Entwicklung in Gang setzen.
Man kann dem Bundesverfassungsgericht bestimmt nicht vorwerfen, dem Volk nach dem Maul zu urteilen. Erst vor wenigen Tagen haben die Richter entschieden, dass die polizeilichen Maßnahmen auch gegen so genannte Gefährder Grenzen haben. Dem Trend der Zeit entspricht das nicht. Bei der Entscheidung darüber, dass es die Fußballvereine sein können, die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen tragen, hat das Gericht nun hingegen die große Mehrheit der Menschen hinter sich. Dass die Wirtschaftsunternehmen im Mantel des Sportvereins ihren Angestellten im Top-Leistungsbereich horrende Millionensummen bezahlen, bei der Finanzierung der Sicherheit aber dem Steuerzahler den Vortritt lassen, das ist in der Tat nicht einzusehen.
Die juristische Bewertung des Themas ist aber nicht ganz so einfach. Das zeigen schon die zehn Jahre, die es dauerte, bis Karlsruhe nun einen Schlusspunkt unter die Angelegenheit gesetzt hat. Zugegeben, die Vereine hatten gute Argumente: Sicherheit und Ordnung durch die Polizei zu gewähren gehört zu den Kernaufgaben des Staates; die Fußballvereine sind nicht selbst für die Randale verantwortlich; die Polizeieinsätze finden oft weit weg vom Spielort statt. Es stimmt aber eben auch, dass die massiven Polizeieinsätze nicht notwendig wären, würde es die entsprechenden Spiele nicht geben.
Die Richter schreiben in ihrem Urteil einen Satz, der noch zu vielen Diskussionen führen dürfte: „Die Gefahrenvorsorge ist keine allgemeine staatliche Tätigkeit, die zwingend ausschließlich aus dem Steueraufkommen zu finanzieren ist.“ Das Urteil von diesem Dienstag dürfte damit nur der Anfang einer Entwicklung sein. Bremen war der Eisbrecher. Andere Bundesländer können nun, da Rechtssicherheit besteht, vergleichbare Regeln schaffen, die Liga an Kosten zu beteiligen, wie die Hansestadt.
Ob solch eine Bestimmung auch politisch klug ist, das hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Aber sie ist möglich. Und da die Deutsche Fußball Liga mehr als fünf Milliarden Euro im Jahr umsetzt, die Staatskassen chronisch klamm sind und des Volkes Wille ziemlich eindeutig ist, werden wohl zahlreiche Landespolitiker den Bremer Kollegen folgen. Folgen müssen. Zumindest beim Fußball.
Es gibt Möglichkeiten, ähnliche Regeln auch für andere Anlässe zu entwickeln – zumindest in der Theorie. Da wären zum Beispiel die Weihnachtsmärkte, die seit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz viel intensiver bewacht werden. Inder Praxis gibt es gute Gründe, hier auf vergleichbare Gebührenbescheide zu verzichten. Randale mögen bei Risikospielen die Regel sein, Anschläge bei Weihnachtsmärkten sind zum Glück die Ausnahme. Die normale Polizeipräsenz wird nach wie vor vom Staat finanziert, auch bei König Fußball.
Auch die Veranstalter vom Stuttgarter Wasen oder dem Kölner Karneval müssen daher keine Extra-Rechnung befürchten. Zumindest jetzt nicht. Wie die Entwicklung in ein paar Jahren weiter geht, weiß niemand. Vergleichbarer wären schon heute eher die Castor-Transporte, die zur Kernaufgabe der Atomindustrie gehören, und regelmäßig Heerscharen von Polizisten auf den Plan rufen. Wer hier die Kosten tragen muss ist in der Vergangenheit schon häufig diskutiert worden. Mit dem Ende der Atomkraft in Deutschland wird sich das Thema aber von selbst erledigen.
Der Problemfan bleibt. Und weil der einem klammen Klub finanziell deutlich mehr schaden kann als einem der Großkopfeten, wäre die Liga gut beraten,über ein solidarisches Modell der Kostenverteilung zu sprechen. Sie hätte es eigentlich schon lange machen müssen.