Politik und Justiz tun sich schwer, den Diebstahl weggeworfener Lebensmittel zu legalisieren. Aber es gibt Möglichkeiten, von Strafe abzusehen, kommentiert Christian Gottschalk.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Juristisch ist die Sache ausgestanden. Containern, also die Mitnahme von weggeworfenen Lebensmitteln aus Mülleimern von Supermärkten, bleibt strafbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss keinen Zweifel daran gelassen, dass die rechtlichen Bewertungen nicht angreifbar sind. Containern ist Diebstahl. Ein wichtiger Grund dafür ist, dass der Supermarkt nicht dafür haften soll, wenn mit dem weggeworfenen Lebensmitteln etwas passiert. Politisch scheint die Sache ebenfalls ausgestanden. Der Gesetzgeber könne etwas tun, sagen die Richter, doch der will nicht. Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist im vergangenen Jahr gescheitert. Gesellschaftlich bleibt das Thema aber relevant.