Das Bundesverwaltungsgericht hat die Pläne für die Elbvertiefung weitgehend gebilligt, den Behörden zugleich aber eine Überarbeitung der Pläne auferlegt. Um wie viele Jahre sich das Projekt nun weiter verzögert, ist unklar.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Leipzig - Der Schierlings-Wasserfenchel blüht von Juni bis August, das allerdings immer seltener. Die bis zu zwei Meter hohe Pflanze steht auf der Roten Liste, sie ist vom Aussterben bedroht. Gemäß der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt steht die Bundesrepublik der Pflanze gegenüber in einer besonderen Verantwortung, denn der Schierlings-Wasserfenchel kommt nur in bestimmten Bereichen der Elbe vor – und ist nun hauptverantwortlich dafür, dass die Strategie der Stadt Hamburg stockt. Die wollte den Fluss ausbaggern, um den Hafen besser nutzen zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat das vorerst untersagt – mit Verweis auf den Schierlings-Wasserfenchel.

 

Zahl der gerichtlichen Einwände hält sich in Grenzen

Die Planfeststellungsbeschlüsse für die Elbvertiefung seien rechtswidrig, so das Gericht am Donnerstag. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Beeinträchtigungen für den Schierlings-Wasserfenchel durch einen Anstieg des Salzgehaltes unterschätzt wurden. Zudem seien Ausgleichsmaßnahmen nicht richtig bewertet worden. Ausdrücklich verweist das Gericht jedoch darauf, dass diese Mängel geheilt werden können. Die Planfeststellungsbeschlüsse wurden daher nicht aufgehoben, sie sind lediglich nicht vollziehbar. „In Relation zur Vielzahl der von den Klägern erhobenen Mängel“ halte sich die Zahl der gerichtlichen Einwände „in engen Grenzen“, sagte Richter Rüdiger Nolte.

Nach 15 Jahren Streit und einer nicht enden wollenden Kette von Beschlüssen, Einsprüchen, Widersprüchen, Gutachten und Gegengutachten ist das letzte Wort noch immer nicht gesprochen. Die Gegner der Elbvertiefung kündigten bereits an, jede der nun kommenden Nachbesserungen erneut juristisch zu überprüfen. Experten glauben, dass mindestens zwei weitere Jahre gestritten wird.

Hamburg will zum neunten Mal ausbaggern lassen

Die Stadt Hamburg will den Fluss zum neunten Mal vertiefen und verbreitern lassen, damit Containerschiffe mit großem Tiefgang ohne Probleme die 100 Kilometer von der Nordsee bis zum Hamburger Hafen fahren können. Heute können Schiffe mit bis zu 12,50 Meter Tiefgang Hamburg unabhängig von Ebbe und Flut anlaufen. Die Stadt will das Schiffen mit ein bis zwei Meter größerem Tiefgang ermöglichen. Zudem soll der Fluss an einigen Stellen verbreitert werden.

Naturschützer und Elbanrainer befürchten, dass die stärkere Strömung Deiche zerstören könnte. Sie argumentieren, dass die bisherigen Vertiefungen das Ökosystem schon nachteilig beeinflusst habe. Zudem klagen Obstbauern im Alten Land, dass das Elbwasser immer salziger werde. Die Gegner der Vertiefung stellen zudem infrage, ob der Hafen überhaupt einen Ausbau benötige, weil der Containerverkehr zurückgehe.

Prognosefehler auf diesem Gebiet sah das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich nicht. Beeinträchtigungen weiterer Tierarten seien ebenfalls zu Recht verneint worden. Gleichwohl ist die Wirtschaft nicht zufrieden mit dem Richterspruch. Die Aktien des Hafenbetreibers rutschten nach der Urteilsverkündung erst einmal um zwölf Prozent in den Keller. Wie groß der Druck auch auf die Politik ist, zeigen die Hamburger Grünen. Selbst sie stellen sich nicht offensiv gegen die Vertiefung.