Ohne sichtbaren Triumph verlässt der Rapper das Gericht. Dabei hat ihn gerade ein Berliner Gericht freigesprochen. Eine angebliche Schuhattacke löste sich im Nichts auf.

Ohne sichtbaren Triumph verlässt der Rapper das Gericht. Dabei hat ihn gerade ein Berliner Gericht freigesprochen. Eine angebliche Schuhattacke löste sich im Nichts auf.

 

Berlin - Diesmal gab der umstrittene Rapper Bushido den guten Jungen. Höflich, bescheiden und verständnisvoll präsentierte sich der 35-Jährige am Donnerstag vor Gericht in Berlin. Als Angeklagter saß der Musiker in Jeans und weißem Shirt im Amtsgericht Tiergarten - wegen einer Schuhattacke auf einen Fan. Schon nach rund einer Stunde kam der Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm gefährliche Körperverletzung vorgeworfen - doch die Anklage krachte zusammen. Bushido, der eigentlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt und den öffentlichen Auftritt liebt, verließ ohne Kommentar das Gericht - umringt von Kameras. Gekommen war er in einer schwarzen Limousine. Wegen des Andrangs musste erst noch ein größerer Raum gesucht werden.

Die Vorwürfe waren nicht zu beweisen. Das angebliche Opfer, ein 17-Jähriger, schwieg vor Gericht zu der angeklagten Tat. Auf die Frage von Richter Torsten Dube nach Schule oder Ausbildung brachte er nur hervor: „Nix“. Also rumhängen? „Ja“. Zur Vernehmung bei der Polizei ging der 17-Jährige zunächst wie seine Kumpels nicht. Der Richter ermahnte ihn: „Das ist hier kein Kindergeburtstag.“ Doch es half nichts. Auch die vier anderen Zeugen äußerten sich nicht zur Sache.

Ausführlichst erläuterte dagegen der Rapper mit dem sorgfältig gestylten Bart seine Sicht. „Alle Schuhe, die vor Ort waren, waren an den Füßen“, wies er die Vorwürfe zurück, den 17-Jährigen im Mai 2013 vor seinem Haus in Berlin geschlagen zu haben. Auf den Zuschauerbänken lauschten die Besucher gebannt. Einige Männer gehören zu einem Familienclan, zu dem Bushido enge Beziehungen haben soll. Vor Beginn der Verhandlung twitterte der Musiker: „Voll wenig Presse im Gericht“. Dazu setzte er einen Hinweis auf sein neues Album.

Mehrere Jugendliche sollen vor dem Bushido-Haus gelungert und immer wieder geklingelt haben, um ein Autogramm zu bekommen. Das hätten sie aber nicht gesagt, so Bushido. Er habe sich belästigt gefühlt. Die Aufforderung zu verschwinden, hätten sie ignoriert. Er sei dann hinausgegangen, habe auch seinen Nachbarn herangewunken. Der frühere Türsteher habe den 17-Jährigen weggeschubst, als dieser mit den Worten „Was willst Du Hund?“ näher gekommen sei. Der mitangeklagte 45-Jährige wurde ebenfalls freigesprochen. Ihm war eine Ohrfeige zur Last gelegt worden. Der Jugendliche sei gestolpert, aber nicht verletzt worden. Die anderen seien mit dem Auto abgehauen.

Er habe die Polizei gerufen, so Bushido. „Ich wollte meine Ruhe haben.“ Er habe zunächst nicht gewusst, dass der 17-Jährige ihn angezeigt habe. Bushido zeigte seinerseits Bedrohung an.

„Es ist sehr unerfreulich, dass sich die Angeklagten diesen Vorwürfen aussetzen mussten“, bedauerte Richter Dube. Die Staatsanwaltschaft beantragte selbst die Freisprüche. Die Angaben von Bushido seien nicht zu widerlegen, so der Ankläger zerknirscht. Bushido-Verteidiger Stefan Conen kommentierte: „Das war Stress ohne Grund“. Damit spielte er auf ein Lied des Rappers an, das im Vorjahr auf den Index gesetzt wurde - weil es zu Gewalt anrege. Eine Anklage gegen Bushido wegen Volksverhetzung war im Zusammenhang mit diesem Song aber vom Gericht nicht zugelassen worden.

Der umstrittene Bambi-Preisträger für Integration, der auch schon mal Praktikant im Bundestag war, polarisiert auch als böser Junge. Wegen Musikvideos mit frauen- und schwulenfeindlichem Inhalt steht der Musiker ebenfalls in der Kritik.