Tochter nicht zur Schule geschickt Maskenpflicht-Gegner muss Bußgeld zahlen

Den meisten Kindern hat die Maskenpflicht in der Schule keine größeren Schwierigkeiten bereitet. Jetzt ist sie abgeschafft. Foto: dpa/Gregor Fischer

Weil er die Maskenpflicht ablehnt, hat ein Vater aus Eppingen seine Tochter über Monate nicht in die Schule geschickt. Jetzt muss er zahlen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Das hätte er sich denken können: „Wir probieren es mal“, habe er zu seiner Tochter noch gesagt, als das mit der Maskenpflicht in der Schule losging. Doch nach wenigen Wochen habe die Elfjährige angeblich nicht nur über Kopfweh geklagt, sondern auch Schmerzen im Mundraum verspürt – natürlich von der Maske, davon ist der Mann überzeugt. Ein Zahnarzt fand multiple rote und weißliche Bläschen am Gaumen, in der Mundhöhle, an der Unterlippe – typische Zeichen einer Erstinfektion mit Herpesviren. „Ein Erregernachweis wurde angeregt“, heißt es im zahnärztlichen Bericht.

 

Am Donnerstagmorgen sitzt der 58-Jährige in Saal 59 des Heilbronner Amtsgerichts, das Mädchen neben sich. Seit mehr als einem Jahr hat er das Kind, mit dem er allein in einer kleinen Wohnung in einem Ortsteil von Eppingen (Landkreis Heilbronn) lebt, nicht mehr regelmäßig und seit Längerem überhaupt nicht mehr in die Schule geschickt. Die Maskenpflicht sei für seine Tochter „mit erheblichen gesundheitlichen Nachteilen“ verbunden, erklärt der Mann dem Richter. Deshalb habe er beschlossen, sie „dieser Kindeswohlgefährdung nicht weiter auszusetzen“. Und auch das deshalb gegen ihn verhängte Bußgeld wolle er nicht bezahlen. „Ich möchte für meine Tochter hier einstehen.“ Er selbst trägt im Gerichtssaal eine Maske, das Kind nicht.

Landesweit laufen 80 Zwangsgeldverfahren

An etlichen Schulen im Land hat die in der Coronapandemie verhängte Maskenpflicht für Diskussionen gesorgt. Besonders Eltern aus dem Querdenkermilieu machten dagegen mobil, einige schickten ihre Kinder nicht mehr zur Schule, unterrichteten sie daheim oder in eilends gegründeten illegalen Privatschulen.

Von landesweit 80 Zwangsgeldverfahren wegen chronischer Schulabstinenz berichtet das Kultusministerium. Wie viele Bußgelder zuvor verhängt wurden, wird nicht zentral erfasst, weil dafür die Städte und Gemeinden zuständig sind. Doch die Gerichte haben mit den Einsprüchen dagegen offenbar inzwischen gehörig zu tun. In Tettnang, Tübingen, Rottweil oder Ludwigsburg sind Bußgeldverfahren wegen Schulabstinenz in den vergangenen Tagen verhandelt worden. Erfolg hatte dabei keiner der Einsprüche.

„Herpes kommt nicht von der Maske“

Auch der Heilbronner Bußgeldrichter lässt an diesem Tag keinen Zweifel daran, dass er die mündliche Verhandlung für ziemlich überflüssig hält. Es gehe um ein Bußgeld von gerade mal 100 Euro. Wegen der beschränkten finanziellen Möglichkeiten des Mannes, der stundenweise als Aushilfskraft arbeitet, habe man den Betrag an der untersten Grenze angesetzt.

Eine öffentliche Verhandlung mache die Sache nur teurer. „Aber das habe ich Ihnen im Vorfeld ja schon mitgeteilt.“ Die Warnung vor den hohen Kosten habe er dem Mann sogar polizeilich zustellen lassen, nachdem andere Behördenpost zuvor ungeöffnet zurückgegangen war. Offenbar sind wegen der Fehlzeiten inzwischen weitere Bußgelder gegen den Mann aufgelaufen.

An diesem Tag sitzt nun eine Tübinger Gerichtsmedizinerin als Gutachterin im Saal – eine erfahrene Kraft, die sonst „in großen Prozessen, bei denen es um Mord und Totschlag geht“, gehört werde, wie der Richter erklärt. Sie könne zu 100 Prozent ausschließen, dass die Maske Träger der Herpesviren gewesen sei, sagt sie. Auch der behandelnde Zahnarzt ist gekommen. Nach seinen Recherchen sei nichts bekannt, dass die Masken zu vermehrten Infektionen führten. Eher das Gegenteil sei der Fall. „Sie ist sogar ein kleiner Schutz.“ Aber letztlich sei eine Herpesinfektion kaum zu verhindern. „Mehr als 90 Prozent sind Träger, ich auch.“

Der Vater will nicht aufgeben

Der Richter bestätigt am Ende die Geldbuße. Viel schwerer wiege aber die Kostenlast des Verfahrens, die der Mann nun zu tragen habe – gewiss eine Summe in vierstelliger Höhe. Doch es könnte noch mehr werden. „Ich werde ein Gegengutachten erstellen lassen“, kündigt der Mann an. Beim Oberlandesgericht kann er einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen.

Traurig verlässt derweil der Rektor des Mädchens das Gerichtsgebäude. Auch er ist als Zeuge geladen gewesen. Man habe alle 20 Minuten gelüftet, dabei hätten die Kinder die Masken abziehen dürfen. „Alle anderen Eltern haben das unterstützt, weil wir durch unser Hygienekonzept wenig Infektionen hatten.“ Nur mit diesem einen Vater habe es immer wieder Diskussionen gegeben. Sogar mit Strafanzeigen habe er gedroht.

„Tschüss“, sagt der Rektor dann zu seiner Schülerin. Sie stehe für die Schule im Vordergrund. „Wir würden gerne wieder Kontakt zu ihr bekommen.“ Auch nach dem Ende der Maskenpflicht in der vergangenen Woche ist sie nicht wieder aufgetaucht. Jetzt stört sich der Vater an den Coronatests. „Das ist Körperverletzung“, sagt der Mann.

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