Angeblich kassieren Ordnungshüter in Österreich und Italien hohe Bußgelder, wenn auf den KfZ-Kennzeichen ein Bindestrich fehlt. Doch die Behörden kennen bislang nur Gerüchte – und noch keine Betroffenen.
Tübingen - Alles nur Gerüchte im Sommerloch? Wahrscheinlich ja, dennoch sind Autofahrer verunsichert. „Um dieses kleine Strichle geht es“, erklärt die Mitarbeiterin des Tübinger Landratsamtes und zeigt auf einen Kfz-Schein. Tatsächlich: TÜ–MI 202 weist zwischen den Buchstaben einen Bindestrich auf. Beim Europakennzeichen am Wagen selbst fehlt der.
Na und? Viele Jahre hinweg hat das niemanden interessiert. Doch seit Wochen ist zu hören, dass wegen der Ungenauigkeit in den Zulassungspapieren in Österreich und Italien horrende Bußgelder von bis zu 500 Euro verlangt würden. Viele Behörden haben reagiert, in Tübingen erschien auf der Homepage des Landratsamtes eine Warnung, man möge entweder nicht bezahlen oder sich wenigstens eine Quittung ausstellen lassen für spätere Rückforderungen.
„Ein immenser Aufwand für uns“
Dazu gilt in Tübingen und andernorts das Angebot, sich die Zulassungsbescheinigung zu den Selbstkosten neu ausstellen zu lassen – ohne Bindestrich eben. Davon machen offenbar viele verunsicherte Autofahrer Gebrauch. Am eigens für diese Fälle reservierten „Schalter 7“ in der Tübinger Zulassungsstelle bildeten sich gestern immer wieder Schlangen von angehenden Italien- oder Österreichurlaubern, die sich für einen Euro ein neues Dokument ausstellen ließen. „Ein immenser Aufwand ist das für uns“, sagt die Sachgebietsleiterin.
Die Tübinger Behörde hat die Warnung inzwischen stark abgeschwächt: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung habe bestätigt, „dass das Kennzeichen in der Zulassungsbescheinigung mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben sein kann. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.“ Rat aus Tübingen: „Nichts tun und entspannt in den Urlaub fahren. Die Fahrzeugpapiere sind mit oder ohne Bindestrich gültig.“
Weder dem ADAC noch dem Landesverkehrsministerium und auch nicht dem Tübinger Landratsamt sind irgendwelche konkreten Fälle bekannt, in denen Autofahrer deswegen irgendetwas bezahlen sollten oder gar bezahlt haben. In Tübingen wird vermutet, dass die Sache über die elektronische Mauterfassung von Lastwagen bekannt wurde. Womöglich hat irgendein Witzbold einen Fall für die Ordnungshüter konstruiert, der sich im Internet und gefördert von manchem Automobilclub rasend schnell verbreitet hat. „Wir aber kennen nur Gerüchte“, heißt in Tübingen.