Eine 34-Jährige soll ein Bußgeld zahlen, weil sie Tauben gefüttert hat. Die Frau will den Rechtsstreit bis zum höchsten Gericht durchfechten.

Stuttgart - Es ist der 1. April dieses Jahres, der Corona-Lockdown ist seit zwei Wochen in Kraft. Britta Leins ist mit Journalisten auf der Königstraße unterwegs, um in einer Reportage auf die Not der Stadttauben aufmerksam zu machen. Die 34-jährige Umwelt- und Sicherheitsingenieurin, die sich seit Jahren für Tauben einsetzt, streut Futter aus. Eine Polizeistreife wird aufmerksam. Denn das Füttern von Tauben ist in Stuttgart per Polizeiverordnung verboten. Britta Leins akzeptiert das Bußgeld in Höhe von 35 Euro nicht.