Wer unentschuldigt Unterricht verpasst, muss mit Sanktionen rechnen, die weit über einen Zeugniseintrag hinausgehen. Diese Regeln gelten.
Wer an einem Schulstreik teilnimmt und deswegen Unterricht verpasst, muss mit Post vom Ordnungsamt rechnen. Vor dem Hintergrund der Protestaktion gegen die Wiedereinführung des Wehrdienstes am vergangenen Donnerstag hat das Kultusministerium unmissverständlich klargestellt, dass die Schulpflicht gilt: „Eine Beurlaubung zur Teilnahme an Demonstrationen ist nicht vorgesehen, ebenso wenig kann die Teilnahme an einer Demonstration als Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht anerkannt werden“, so der Wortlaut in der schriftlichen Stellungnahme.
Das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht – egal aus welchem Grund –kann sanktioniert werden. Auf alle Fälle werden die Tage auf dem Zeugnis vermerkt. Weitere Maßnahmen sind möglich. Nach ihrer Teilnahme am Schulstreik im Dezember mussten mehrere Jugendliche ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen.
Bußgelder und Verwarnungsgelder
Wir haben beim Ordnungsamt Stuttgart nachgefragt, welche Regeln grundsätzlich gelten:
- Zunächst wird unterschieden, ob es sich um ein Zuspätkommen handelt oder ob ein ganzer Schultag versäumt wird.
- Außerdem wird berücksichtigt, ob direkt vor oder nach den Ferien der Schulbesuch unterbleibt, denn dann handelt es sich um eine unerlaubte Ferienverlängerung.
- Es können Verwarnungen mit oder ohne Verwarnungsgeld verhängt werden. Ein Verwarnungsgeld beträgt maximal 55 Euro.
- Es kann auch eine Geldbuße festgesetzt und ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Ein Bußgeld beträgt mindestens 60 Euro. Im Rahmen der Vollstreckung kann die Geldbuße in eine Arbeitsleistung umgewandelt werden.
Das Ordnungsamt weist daraufhin, dass die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes immer von den konkreten Tatumständen abhänge, der Einzelfall werde gewürdigt. So könne es zum Beispiel sein, dass eine psychische Erkrankung oder eine besondere familiäre Situation den Schulbesuch erschwere oder unmöglich mache. Zur Einzelfallprüfung gehöre auch, dass wiederholtes Schuleschwänzen härter bestraft werde und in der Regel zu einer Erhöhung des Verwarnungs- beziehungsweise Bußgeldes führe.