3,66% bei der BW-Bank? Topzins auf Tagesgeld nur bei Wohnsitz in Stuttgart
Warum die BW-Bank bei einem Aktionsangebot zwischen Kunden aus der Stadt und dem Umland unterscheidet.
Warum die BW-Bank bei einem Aktionsangebot zwischen Kunden aus der Stadt und dem Umland unterscheidet.
Die langjährige Kundin der BW-Bank war schwer enttäuscht. Im Bekanntenkreis hatte sie von einem attraktiven Angebot des Geldhauses gehört, das eher diskret beworben werde: Für neu angelegtes Tagesgeld gebe es dort gerade einen „Aktionszins“ von 3,66 Prozent, garantiert auf sechs Monate – also sehr viel mehr als die Standardkondition von einem Prozent. Das schien ihr genau passend, um einen größeren Betrag für eine Weile zu „parken“.
Doch als sie sich beim nächsten Aufenthalt in Stuttgart in einer BW-Bank-Filiale danach erkundigte, erlebte die Frau aus dem Umland eine Überraschung. Für sie komme das Angebot leider nicht in Betracht, erläuterte ihr der freundliche Kundenberater. Es gelte nämlich nur für Personen, die ihren Wohnsitz in der Landeshauptstadt hätten. Da sei nichts zu machen. Für die erstaunte Reaktion der Kundin zeigte der Berater volles Verständnis: Sie sei nicht die Erste, die sich über die Beschränkung wundere, verriet er hinter vorgehaltener Hand.
Die landes- und bundesweit tätige Baden-Württembergische Bank unterscheidet zwischen Kunden, die diesseits und jenseits der Stuttgarter Stadtgrenzen wohnen – das scheint in der Tat erstaunlich. Allenthalben wird die Region als Einheit propagiert, gilt Kirchturmdenken als passé, aber in Echterdingen oder Fellbach gelten bei der Geldanlage andere Konditionen als in Stuttgart: Kann das wirklich sein?
Ja, es kann, bestätigt eine Sprecherin der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), zu der die BW-Bank gehört. Der Grund liege in einer historisch gewachsenen Sondersituation: In Stuttgart gibt es keine Sparkasse, was Ortsunkundige etwa auf der Suche nach Geldautomaten regelmäßig verwirrt; diese Rolle übernimmt seit 2005 die BW-Bank. Sie erfülle „auf dem Gebiet der Landeshauptstadt . . . die Aufgaben einer Sparkasse“, steht in Paragraf 5, Absatz 2 des Gesetzes über die Landesbank.
Um das breiter im Bewusstsein der Bewohnerinnen und Bewohner zu verankern, offeriert die Bank „ab und an spezielle, zeitlich befristete Aktionsangebote“. Aktuell sei es das „BW TagesGeld“, früher habe es Vergleichbares gegeben. Laut der Sprecherin handelt es sich um eine „gezielte Marketingaktion zur Profilierung der Sparkassenfunktion der BW-Bank in Stuttgart in einem besonders stark umkämpften Wettbewerbsumfeld“. Darum sei das Angebot auf das Gebiet der Landeshauptstadt begrenzt – und nicht etwa, um den Sparkassen rund um Stuttgart keine Konkurrenz zu machen. Dort dürfte man mit der Zurückhaltung indes sehr einverstanden sein: Der Sparkassenverband ist wie das Land schließlich Eigner der LBBW, da käme ein allzu aggressives Werben um Einlagen vermutlich schlecht an. Offizielle Regeln zur gegenseitigen Rücksichtnahme gibt es freilich nicht. Jedes Institut sei „geschäftspolitisch eigenständig“ und in seiner Preis- und Produktpolitik frei, heißt es beim Sparkassenverband.
Für jene aktuellen oder potenziellen Kunden, die wegen des falschen Wohnsitzes nicht zum Zug kommen, bietet die BW-Bank „grundsätzlich vergleichbare Produkte“ an. Doch im Fall der Umland-Bewohnerin hat das offenbar nicht geklappt. Verärgert über den Ausschluss, der für sie „fast an Diskriminierung grenzt“, hat sie ihr Geld bei einem anderen Institut angelegt. Dort sei es willkommen gewesen.