Café Goldammer in Herrenberg Babypause und ein eigener Betrieb: Wie geht das?

Lara Frenzel erwartet im November ihr erstes Kind. Foto: Stefanie Schlecht

Die Konditorin Lara Frenzel hat sich vor zwei Jahren ihren Traum erfüllt. Nun erwartet sie ihr erstes Kind und stellt fest: Als Selbstständige mit Betrieb und Personal ein Kraftakt.

Böblingen: Leonie Schüler (lem)

Als Lara Frenzel vor gut zwei Jahren ihr Café Goldammer eröffnete, erfüllte sie sich einen Traum. Schon als Kind hatte sie mit ihrer Mutter gebacken und Schneebesen abgeschleckt, mit zehn Jahren ihr eigenes Café gezeichnet. Zwanzig Jahre später, nach der Ausbildung zur Konditormeisterin und Anstellungen rund um den Globus in der gehobenen Patisserie und bei Sterneköchen, wurde daraus Wirklichkeit.

 

Seither steht sie morgens um 5 Uhr in der kleinen Backstube hinten im Café, knetet Teige, schlägt Sahne und schnippelt Früchte. Alles, was Frenzel serviert, ist selbstgemacht. Rund 80 Stunden in der Woche verbringt sie in ihrem Café, das man gut und gerne als „ihr Baby“ bezeichnen konnte. Bis jetzt, denn nun ist ein echtes Baby unterwegs: Im November erwartet sie ihr erstes Kind.

Arbeiten bis kurz vor Geburt

Im Juli veröffentlichte Frenzel die frohe Nachricht im Internet und kündigte leicht reduzierte Öffnungszeiten an sowie eine zehnwöchige Schließzeit von Anfang November bis Mitte Januar. „So sieht Mutterschutz in der Selbstständigkeit aus“, schrieb sie dazu. Denn einen bezahlten Mutterschutz gebe es für „uns selbstständige Frauen“ nicht – „leider“. Und weiter: „Ich hoffe, dass diese kleinen Veränderungen es mir ermöglichen, bis in den neunten Monat für euch fit zu sein, bevor es dann in die Babypause geht.“

Als sie 2023 ihre Goldammer gründete, hatte sie sich noch keine Gedanken über Familienplanung gemacht, erzählt Frenzel bei einem Treffen in ihrem Café an der Tübinger Straße. Als aber bei ihrem Partner und ihr der Kinderwunsch aufkeimte, durchdachten sie alles gründlich. „Ich habe vorab mit meiner Steuerberaterin gesprochen und mir Rat geholt, ob es besser wäre, mit dem Café zu wachsen und so die Möglichkeit zu schaffen, mich vertreten zu lassen, oder ob ich es lieber klein halte, um das Risiko geringer zu halten“, sagt die 32-Jährige. Die Expertin riet zur risikoärmeren Variante.

Im Februar wurde Frenzel schwanger. Seither steht sie mit wachsendem Bauch am Backofen und im Café. Es gehe ihr gut, sagt sie, auch wenn sie abends zusehends erschöpfter sei. Ihr Plan ist es, bis drei Wochen vor Geburt weiterzuarbeiten. Den Gedanken, dass ein schwieriger Schwangerschaftsverlauf den Betrieb gefährdet hätte, verdrängte sie. „Hätte ich das zu lange zerdacht, hätten wir es uns nicht zugetraut“, sagt die werdende Mutter. „Ich bin einfach mit allem sehr optimistisch.“

Dass sie nach der Geburt schon nach fünf Wochen wieder im Café stehen wird, löst in Frenzel gemischte Gefühle aus. Ihr Partner wird 2,5 Jahre Elternzeit nehmen. So oft wie möglich will er ins Café kommen, um der Mama das Baby an die Brust zu legen oder abgepumpte Milch zu holen. „Der Tisch wird fest reserviert für Papa und die Kleine“, sagt sie und zeigt in eine Ecke am Fenster. Der Gedanke, dass womöglich der Vater die erste Bezugsperson fürs Kind sein wird, schmerzt sie ein wenig. „Das ist für mich schade, aber damit muss ich mich arrangieren.“ Nur so sei es für sie möglich, Eltern zu werden. Ihr Partner freue sich auf die Elternzeit, „und ich freue mich bestimmt, wenn es nach der Babypause weitergeht – auch wenn das Café in der Priorität nach hinten rutscht“.

Fixkosten laufen in der Babypause weiter

Dass sie keine andere Wahl hat, findet sie dennoch unfair. Denn anders als bei angestellten Frauen gibt es für Selbstständige kein Mutterschaftsgeld. Sie können zwar bei der Krankenversicherung einen Schwangerschaftszusatz abschließen, der aber nur Lohnverlust abfängt. „Den Betriebsverlust hätte das nicht gedeckt“, sagt Frenzel und meint fortlaufende Kosten für Miete oder Personal.

2022 unterzeichneten 112 000 Menschen die Petition „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere“, geändert hat sich seither nichts. Frenzel findet das „schwierig“. Zwar habe sie keine perfekte Lösung, aber dass sich der Staat bei dem Thema komplett herausnehme, verstehe sie nicht. „Es ist ja nur ein ganz kleiner Prozentsatz, für den das Thema überhaupt relevant ist“, sagt die 32-Jährige. Niemand wolle durch eine Schwangerschaft reicher werden, aber eine Unterstützung in dem Ausmaß, dass Frauen nach der Babypause zu ihrem Unternehmen zurückkehren könnten, weil es noch existiere, halte sie für angebracht. „Ich kann verstehen, dass manche sich zweimal überlegen, sich selbstständig zu machen, wenn sie noch eine Familie gründen wollen.“

Sie selbst hatte den Mut und hofft, dass auch mit Baby alles gut klappt, denn dann steht die nächste Herausforderung an: „Dann bin ich die Haupteinnahmequelle meiner Familie.“

Was bedeutet Mutterschutz?

Mutterschutzgesetz
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach Geburt sind angestellte Frauen im Mutterschutz. Eine Frau darf auf Wunsch bis zur Geburt weiterarbeiten, aber nicht freiwillig früher zurückkehren. Dann gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. Während der Mutterschutzfristen beziehen Angestellte Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse sowie einen Arbeitgeberzuschuss, der den Verdienstausfall begleicht.

Selbstständige Das Mutterschutzgesetz setzt arbeitsvertragliche Strukturen voraus, denen selbstständige Frauen nicht unterliegen. Nach der Geburt gilt kein Beschäftigungsverbot. Sie bekommen Mutterschaftsgeld nur, wenn sie sich freiwillig abgesichert haben, und auch nur in Höhe des Krankengeldes.

Ausblick Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2025 wurde vereinbart, einen Mutterschutz für Selbstständige einzuführen, analog zu dem angestellter Frauen. Ebenso sollen betroffene Betriebe abgesichert werden.

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