Cannabis als Medizin Mehr Kranke gehen für Cannabis vor Gericht

Viele tausend Patienten auch in Baden-Württemberg erhalten Cannabis als Medikament. Foto: imago images/Panthermedia

Seit genau vier Jahren ist Cannabis auf Rezept zugelassen, aber einem Teil der Patienten verweigern die Krankenkassen das Medikament. Das Landessozialgericht verzeichnet deshalb eine Zunahme an Klagen, wenn auch auf niedrigem Niveau.

Klima/Nachhaltigkeit : Thomas Faltin (fal)

Stuttgart - Auch der letzte Kläger vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht, ein 48-jähriger Mann mit starken Atemaussetzern während der Nacht, hatte keinen Erfolg: Ende Februar wies der vierte Senat sein Ansinnen zurück, dass die Krankenkasse ihm 2,5 Gramm Cannabis täglich auf Rezept bezahle. Das sei das einzige, was ihm noch helfe. Der Mann hatte argumentiert, dass er wegen einer sogenannten Schlafapnoe nachts immer wieder aufhöre zu atmen, was den Körper in Alarmbereitschaft versetze; der Blutdruck steige und er wache immer wieder auf – tagsüber schlafe er deshalb oft ein. Zwei Jahre lang hatte der Kläger gekämpft, vergebens.

 

Seit genau vier Jahren, seit März 2017, ist es möglich, dass Krankenkassen das Rauschmittel Cannabis bezahlen, das aus der Hanfpflanze gewonnen wird und beruhigend wirken und Schmerzen lindern soll. Und viele tausend Patienten profitieren tatsächlich davon. Gerd Fleischer, der Sprecher der AOK Baden-Württemberg, nennt konkrete Zahlen: Im ersten Jahr 2017 waren 1243 Anträge eingegangen, bis 2019 stiegen diese auf dann 1791 an; erst im letzten Jahr gab es, womöglich durch Corona, einen leichten Rückgang auf 1582 Anträge. „Die Genehmigungsquote bei uns beträgt für diese Leistung im Durchschnitt 80 Prozent“, sagt Gerd Fleischer. Bei einer bundesweiten Erhebung im ersten Jahr nach der Gesetzesänderung waren über alle Kassen hinweg nur 60 Prozent der Anträge genehmigt worden.

Der Gesetzgeber hat hohe Hürden aufgestellt

Sprich: Umgekehrt erhält auch bei der AOK Baden-Württemberg derzeit jeder fünfte Patient eine Ablehnung, also allein bei dieser Kasse bis zu 350 Personen im Jahr. Die Ursache liegt im Gesetz begründet, in das hohe und vor allem nicht ganz eindeutige Hürden eingezogen worden sind. Voraussetzung für eine Bewilligung von Cannabis müsse sein, dass erstens eine schwere Erkrankung vorliege, dass zweitens eine spürbare Verbesserung durch Cannabis zu erwarten sei und dass drittens keine anerkannte medizinische Therapie mehr zur Verfügung stehe.

Vor allem der dritte Punkt zieht viele Unsicherheiten nach sich, denn Cannabis darf laut Gesetz auch verordnet werden, wenn ein Arzt begründen könne, dass eine Standardtherapie im Einzelfall nicht möglich oder erfolgversprechend sei. Die Techniker Krankenkasse forderte deshalb den Gesetzgeber bereits auf, die möglichen Indikationen für Cannabis eindeutiger zu benennen, da die derzeitige Regelung viele Konflikte heraufbeschwöre.

Alle Kläger vor dem Landessozialgericht haben verloren

Joachim von Berg, der Sprecher des Landessozialgerichtes in Stuttgart, kann jedenfalls eine klare Zunahme der Verfahren im Südwesten erkennen. Allein seit dem vergangenen Herbst sind zwei reguläre und zwei Eilverfahren entschieden worden. Es ging dabei meist um Schmerzsyndrome oder um Multiple Sklerose als Ursache der gewünschten Cannabis-Behandlung – bei allen verloren die Patienten, die Aussicht auf Erfolg ist vor Gericht also alles andere als groß. Häufig erkannte das Gericht zwar eine schwere Erkrankung an, äußerte aber Zweifel daran, ob nicht doch noch andere Therapien zur Verfügung stünden.

Drei weitere Verfahren laufen beim Landessozialgericht noch. Man müsse aber berücksichtigen, dass man ja die zweite Instanz sei, so Joachim von Berg. Bei den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg liefen deshalb sicher sehr viel mehr Verfahren. Eine Zahl existiert aber nicht.

Die Kosten für eine Cannabis-Behandlung sind sehr unterschiedlich und können laut der Techniker Krankenkasse zwischen 70 und 2000 Euro monatlich liegen. Laut einer aktuellen Erhebung der BKK Mobil Oil gehen alle Kassen in Deutschland für 2020 von Gesamtkosten in Höhe von 150 Millionen Euro aus – das ist mehr als das Fünffache seit 2017.

In einer Studie wurden 10 000 Fälle begutachtet

Noch immer betonen Wissenschaftler, dass die Wirkung von Cannabis bei vielen Erkrankungen nicht ausreichend nachgewiesen sei. Auch deshalb war die Gesetzesänderung vor vier Jahren mit einer Begleitstudie verknüpft worden. Vor wenigen Tagen hat die Bundesopiumstelle, eine Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, weitere Zwischenergebnisse dieser Studie veröffentlicht. Danach wurden von März 2017 bis Mai 2020 bundesweit 10 010 Fälle begutachtet.

Darunter wurden 73 Prozent der Patienten wegen chronischer Schmerzen, teils aufgrund einer Krebserkrankung, mit Cannabis behandelt, weitere zehn Prozent wegen Spastiken. Die Auswertung ergab, dass sich bei der Indikation Schmerzen 34 Prozent der Patienten eine deutlich Verbesserung spürten und 36 Prozent immerhin eine moderate; bei den übrigen 28 Prozent blieben die Schmerzen unverändert. Insgesamt brach ein Drittel der Patienten die Behandlung innerhalb eines Jahres ab, und zwar fast 40 Prozent wegen einer nicht ausreichenden Wirkung, ein weiteres Viertel wegen Nebenwirkungen.

Wissenschaftler sind bei Cannabis weiter skeptisch

Tatsächlich wurden häufig Müdigkeit oder Schwindel angegeben; daneben wurden in der Studie bei „mehr als einem Patienten unter 1000“ potenziell schwerwiegende Nebenwirkungen festgestellt, wozu etwa Depressionen oder Wahnvorstellungen gehören. In zwei Drittel der Fällen wurde übrigens die Cannabis-Arznei Dronabinol eingesetzt, nur in 18 Prozent waren es Cannabisblüten.

Die Autoren der Zwischenergebnisse, Gabriele Schmidt-Wolf und Peter Cremer-Schaeffer, ziehen deshalb ein Fazit, das viele Patienten, die auf eine Linderung ihrer Erkrankung durch Cannabis hoffen, nicht freuen wird: „Die fehlenden wissenschaftlichen Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisarzneimitteln in Verbindung mit einer vergleichsweise hohen Nebenwirkungsrate und dem nicht seltenen Auftreten potenziell schwerwiegender Nebenwirkungen lassen eine Anwendung dieser Arzneimittel nur im Ausnahmefall zu.“

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