Stuttgart - Auch der letzte Kläger vor dem baden-württembergischen Landessozialgericht, ein 48-jähriger Mann mit starken Atemaussetzern während der Nacht, hatte keinen Erfolg: Ende Februar wies der vierte Senat sein Ansinnen zurück, dass die Krankenkasse ihm 2,5 Gramm Cannabis täglich auf Rezept bezahle. Das sei das einzige, was ihm noch helfe. Der Mann hatte argumentiert, dass er wegen einer sogenannten Schlafapnoe nachts immer wieder aufhöre zu atmen, was den Körper in Alarmbereitschaft versetze; der Blutdruck steige und er wache immer wieder auf – tagsüber schlafe er deshalb oft ein. Zwei Jahre lang hatte der Kläger gekämpft, vergebens.