Cannabis-Konsum im Kreis Esslingen Wie gefährlich sind die HHC-Dampfsticks aus dem Automaten?

Hexahydrocannabinol, kurz HHC, ist ein weiteres Cannabinoid der Hanfpflanze Foto: Pexels

Wie Cannabis, nur legal – das versprechen Verkäufer des Stoffes HHC. Der Vertrieb bewegt sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone. Die Produkte werden in einem Automaten in der Esslinger Innenstadt angeboten. Was steckt dahinter?

Reporter: Robin Kern (rob)

Die Verpackungen im Automaten sind bunt, die Schriftzüge darauf in Graffiti-Optik. In unterschiedlichsten Aromen wie „Blueberry Kush“ oder „Super Lemon Haze“, die nach Blaubeere oder Zitrone schmecken sollen, gibt es in der Esslinger Innenstadt Dampfsticks zu kaufen. Sie enthalten den Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC), eine chemische Verbindung, die in der Hanfpflanze vorkommt. Vermarktet wird es meist als natürliches Cannabinoid und die sogenannten „Vape Pens“ können für rund 40 Euro im Internet oder eben in den Automaten in Esslingen und Neuhausen legal von 18 Jahren an gekauft werden. Und das funktioniert ähnlich wie beim Zigarettenautomaten: Der Altersnachweis erfolgt durch den Personalausweis.

 

Verwirrende Rechtslage

Aktuell fällt der Verkauf und der Konsum von Produkten mit HHC in eine Nische des Betäubungsmittelgesetzes. Laut Renate Mahle von der Beratungsstelle Sucht und Prävention Esslingen, liegt das an der Herstellungsart: „Synthetische Cannabinoide sind verboten, aber HHC wird als halbsynthetisch deklariert und dadurch eine Gesetzeslücke genutzt.“ Seit Jahren gibt es immer wieder Fälle neuer Substanzen, sogenannten „Legal Highs“, die durch geringe Veränderung in der Molekülstruktur wieder Sonderfälle erzeugen, die nicht durch bestehende Gesetze abgedeckt sind. „Es ist ein Hase- und Igelspiel zwischen Herstellern und Gesetzgebung“, sagt Mahle. Auf den Verpackungen seien verschleiernde Hinweise zu finden, wie beispielsweise: „Ausschließlich für industriellen und landwirtschaftlichen Gebrauch, nicht für den direkten Konsum oder zur Einnahme.“ Dabei werde die körperliche und psychische Gesundheit der Konsumenten missachtet. „Der Stoff ist dazu gedacht, eine Gesetzeslücke zu umgehen und die Händler wollen damit Profite erzielen, ohne sich dabei einer Verantwortung zu stellen“, sagt Mahle.

Gesundheitliche Bedenken

Bislang gibt es wenige Studien zu HHC und die Nebenwirkungen, oder gar Langzeitfolgen sind so gut wie nicht erforscht. Christiane Heinze, Beauftragte für Suchtprävention beim Landratsamt Esslingen, sieht diese noch relativ neue Substanz sowie die Verfügbarkeit in den Automaten kritisch, da die Wirkungsweise dem natürlichen Tetrahydrocannabinol (THC) in der Cannabispflanze ähnlich ist. HHC ist eine psychoaktive Substanz und der Konsum kann genauso wie bei anderen berauschenden Substanzen abhängig machen. „Besonders kritisch sehen wir hier die Darreichungsform als Vape Pen“, sagt Heinze. Die Dampfsticks beinhalten zwischen 100 und 400 Rauchzüge pro Gerät. Eine spürbare Wirkung setze aber häufig bereits nach vier bis fünf Zügen ein. Dabei sei die Versuchung zum „Dauer-Nuckeln“ genau wie beim Rauchen einer E-Zigarette groß, sagt die Beauftragte für Suchtprävention und erklärt, dass der Konsum so verharmlost wird: „Konsumenten bekommen so den Eindruck, dass die Vape Pens ihnen nicht schaden, denn es ist ja legal und frei erhältlich.“ Die Konsumenten würden die Substanz unterschätzen und es könne dadurch leicht zu einer Überdosierung mit unangenehmen Folgen kommen.

Einfluss von HHC auf die Fahrtüchtigkeit

Seitdem die Produkte mit dem Wirkstoff HHC frei zum Verkauf stehen, sind der Beratungsstelle Sucht und Prävention erst wenige Fälle bekannt: „Es kann durch den Konsum zu Entspannung und angenehmen Gefühlen kommen, aber auch zu Angstzuständen, Panikattacken und anderen, ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.“ Die Wirkung hänge jeweils davon ab, in welcher Grundstimmung konsumiert werde. Ebenso kann die Polizei den Stoff HHC bei einer Verkehrskontrolle mittels Drogenschnelltest anhand von Schweiß und Urin oder einem nachträglichen Bluttest nachweisen. Die Nachweisgrenze liegt dabei bei etwa einem Nanogramm pro Milliliter Blut. Wird dieser Wert überschritten, muss der Autofahrer in der Regel mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar einem Fahrverbot rechnen.

Cannabis als Medikament

Anders verhält es sich dagegen bei einem weiteren Inhaltsstoff der Hanfpflanze, dem CBD, die Kurzform für Cannabidiol. Seit 2019 werden damit verschiedenste Produkte wie Öle, Handcremes in Drogerien, Fachgeschäften oder Apotheken in Deutschland angeboten. „CBD ist mittlerweile gut erforscht, erzeugt keine Rauschwirkung und deshalb kann es mit den berauschenden Inhaltsstoffen nicht auf eine Stufe gestellt werden“, sagt Mahle. CBD könne unter anderem bei Schlafstörungen und Schmerzen helfen. Der Inhaber von MaryJane Shop Esslingen, Alexandros Iakovidis, vertreibt CBD-Produkte, ist kein Befürworter von HHC und empfiehlt seinen Kunden, die Finger von dem Wirkstoff zu lassen: „Wir schämen uns dafür, dass wir überhaupt ein paar Geräte verkauft haben, nachdem Anfragen zu diesen Produkten reingekommen sind.“

Prävention und Legalisierung

Suchtberatung
Die Beratungsstelle Sucht und Prävention Esslingen bietet allen Konsumenten, sowie deren Angehörigen kostenfreie Beratungsgespräche an. Unter den Stichworten „Frühintervention“ oder auch „Safer Use“ gibt es Angebote, um junge Menschen zu unterstützen bevor eine Sucht oder schwerwiegende gesundheitliche Folgen entstehen. In Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Suchtprävention werden im Landkreis Esslingen regelmäßig Online-Elternabende angeboten.

Gesetzgebung
Bald schon soll Cannabis als Genussmittel frei zu kaufen und zu konsumieren sein. Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Darauf einigte sich die Bundesregierung bereits in ihrem Koalitionsvertrag. Bürgerinnen und Bürgern ab 18 Jahren soll dann erlaubt sein, in Fachgeschäften Gras zu erwerben. Im Vertrag ist die Rede von einer „kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken“.

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