Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal. Aber wo kann man Gras überhaupt legal bekommen?
Wie in den Niederlanden einfach in einen Shop gehen und legal Gras kaufen, das ist Deutschland nicht möglich. Obwohl Cannabis seit dem 1. April legal ist. Wie kann man legal in Deutschland an Gras kommen? Ein Überblick.
Cannabis-Legalisierung: Was ist erlaubt?
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben der Legalisierung von Cannabis zugestimmt. Seit 1. April darf in Deutschland gekifft werden. Erlaubt ist der Konsum von Marihuana und anderen Cannabisprodukten für Personen ab 18 Jahren, grundsätzlich ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum straffrei. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu drei Cannabispflanzen gezüchtet werden.
Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Der Radius gilt auch um sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis-Social-Clubs“ herum. Auch Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten bleiben verboten, ebenso wie Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis und die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.
Cannabis-Legalisierung: Wo kann man Cannabis kaufen?
Anders als ursprünglich geplant, gibt es hierzulande zunächst keine Geschäfte wie in Kanada, Teilen der USA oder den Niederlanden, die Gras verkaufen. Auch Online-Shops, in denen man Cannabis kaufen kann, sind weiterhin verboten. Der Verkauf soll in lizenzierten Geschäften nur in den Modellregionen erlaubt sein.
Wer nach der Teil-Legalisierung trotzdem legal kiffen will, muss sein Gras über Anbauvereinigungen, sogenannte Cannabis-Clubs oder „Cannabis Social Clubs“, mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern beziehen – oder eben privat anbauen. Anbauvereinigungen sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften, die nicht gewinnorientiert arbeiten und in denen Cannabis gemeinschaftlich angebaut werden darf. Für die Clubs gelten strenge Regeln. Geplantes Startdatum für den Anbau in diesen ist der 1. Juli.
Cannabis-Legalisierung: Wer bekommt Cannabis?
Wer in einem solchen Club Mitglied ist, kann dort auch Gras kaufen. Vereinsmitglieder können bis zu 50 Gramm pro Monat erhalten, Personen zwischen 18 und 21 Jahren bis zu 30 Gramm – mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Wichtig: Eine Weitergabe oder ein Verkauf eines Mitglieds – auch an ein anderes – ist verboten. Genau genommen ist das Ganze auch kein Verkauf im klassischen Sinne, da der Gras-Anbau im Verein über Mitgliedsbeiträge finanziert wird.
Wer selbst anbauen will, kann die Samen oder Stecklinge dafür ebenfalls in den Cannabis-Clubs kaufen. Diese dürfen pro Tag 25 Gramm und pro Monat insgesamt 50 Gramm Cannabis an ihre Mitglieder abgeben, außerdem sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat.
Cannabis-Clubs
- Der Konsum von Cannabis bleibt innerhalb der Anbauflächen oder in einem 200-Meter-Radius um den Eingangsbereich von Cannabis-Clubs verboten.
- Die Erlaubnis für Cannabis-Clubs ist auf festgelegte Mengen an Cannabis beschränkt und hat eine Gültigkeitsdauer von sieben Jahren. Eine Verlängerung kann nach mindestens fünf Jahren beantragt werden.
- Das angebaute Cannabis sowie die Samen und Stecklingen dürfen vom Cannabis-Club weder verkauft noch verschenkt werden. Lediglich die Mitglieder erhalten Zugriff darauf.
- Werbung und Sponsoring für Cannabis-Clubs oder Marihuana sind strikt verboten. Das äußere Erscheinungsbild sollte unauffällig sein.
- Mindestens einmal im Jahr werden Cannabis-Clubs kontrolliert, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
- Ein Cannabis-Club unterliegt in Deutschland strengen Dokumentationspflichten, die der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutzes dienen.
- Inwieweit Polizeibehörden auf die Mitgliederdaten von Cannabis-Clubs zugreifen können - zum Beispiel nach einem Regierungswechsel - ist nicht hundertprozentig geklärt.
- Eine Alternative zum Cannabis-Club ist der Eigenanbau.
Cannabis-Legalisierung: Was wird kritisiert?
Unter anderem Ärzte warnen vor den gesundheitlichen Gefahren der Droge, aber auch eine Verharmlosung von Cannabis durch die Legalisierung wird kritisiert. Zudem sind auch die Arbeitsbelastung für Polizei und Justiz durch zahlreiche Kontroll-Vorschriften und die Amnestieregeln für Menschen, die wegen Cannabis-Vergehen nach bisherigem Recht verurteilt wurden ein Streitpunkt.
Gesundheitsminister Lauterbach sagte dazu, dass eine einmalige Mehrbelastung entsteht. Den Behörden sei aber keine Frist gesetzt, sodass man die Fälle in der benötigten Zeit abarbeiten könne, ohne dass Schadenersatzansprüche entstünden. Er wies zudem auf eine Entlastung der Justiz hin, wenn 180 000 Verfahren pro Jahr zu Cannabis-Konsumdelikten künftig entfallen.