Die Eckpunkte des geplanten Cannabis-Gesetzes sehen vor, dass in Vereinen organisiert angebaut werden darf. Viele fragen sich, wie die Lage in Stuttgart ist – der hiesige Cannabis Social Club erlebt Zulauf wie nie.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Coffee-Shops nach holländischem Vorbild wird es in Deutschland erst mal nicht geben. Dennoch sehen die Pläne der Bundesregierung zum neuen Cannabis-Gesetz vor, dass der Marihuana Konsum ein stückweit aus der Illegalität geholt werden soll. Die Eckpunkte wurden vergangene Woche von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) in Berlin vorgestellt.

 

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Demnach soll es möglich werden, in Vereinen organisiert Cannabis anzubauen, was dann in gesetzlich geregelten Mengen an die Mitglieder abgegeben wird. Viele Fragen sich nun: Wie kommt man zu so einem Verein? Und gibt es so was auch in Stuttgart?

Die knappe Antwort: Ja, das gibt es. Und zwar in Gestalt des Cannabis Social Clubs in Stuttgart, der sich schon lange Zeit für die Legalisierung und Entkriminalisierung von Cannabis einsetzt. In ganz Deutschland waren diese Vereine schon vor der Vorstellung der Gesetzespläne sehr verbreitet.

Der Cannabis Social Club Stuttgart erfährt seit der Bekanntgabe der Eckpunkte ein nie dagewesenes Interesse. 80 Mitgliederanträge seien nur wenige Tage danach eingegangen. „Wir haben unsere Größe verdoppelt“, sagte der Vereinsvorsitzende Julen Merino.

Doppelmitgliedschaften verboten

Die Größe der Cannabis-Vereine könnte bei anhaltendem Interesse aber zur Krux werden. Denn: Den Gesetzesplänen aus Berlin zufolge ist die Größe eines Vereins bei 500 Mitgliedern gedeckelt, Doppelmitgliedschaften sind verboten. Sprich: Irgendwann ist ein Cannabis-Verein voll. Dann müsste irgendjemand einen neuen Gründen, um den lokalen Bedarf zu decken.

Es gibt noch einige andere Punkte, die nach Ansicht der Vereine schnell geklärt werden müssten. Was bedeutet das Gesetz für medizinische Patienten? Gelten Grammzahlen nur für Blüten oder auch für Extrakte? Wird der Anbau draußen in Folientunneln erlaubt sein? Muss jedes Beet einem Konsumenten zugewiesen werden? All das sind Fragen, die bereits gestellt wurden.

Beantwortet könnten sie sein, wenn Lauterbach und Özdemir den konkreten Gesetzentwurf im Bundestag präsentieren. Dies soll schnellstmöglich passieren, hieß es. Die Rede war von bis Ende April.