Die Legalisierung von Cannabis ist beschlossen. Doch was bedeutet das für Autofahrer? Ist Kiffen am Steuer nun erlaubt? Ein Blick auf die Rechtslage.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Wer bislang Cannabis konsumiert hat, musste mit schweren Geldstrafen oder sogar einer Haftstrafe rechnen. Das soll sich nun ändern. Mit dem Cannabis-Gesetz ist vom 1. April an nun der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt.

 

Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. Was aber gilt, wenn man sich hinters Steuer setzt - und zuvor Cannabis konsumiert hat? Ein Überblick.

Auch Cannabis berauscht

Klar ist, dass auch der Konsum von Cannabis Auswirkungen auf den Körper hat: extreme Hochgefühle oder Entspanntheit, eingeschränktes Denken, leichtsinniges Verhalten, teils gar Halluzinationen.

Das kann durchaus angenehm und amüsant sein, birgt aber bei der Teilnahme am Straßenverkehr Gefahren – für sich selbst und andere. Ums gleich zu sagen: Die Kombination aus Kiffen und Autofahren ist verboten, und das bleibt auch so. Allerdings wird die Rechtslage wohl noch einmal überprüft. Diese kann laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angepasst werden, um „die Ungerechtigkeit, dass wir an der Stelle Cannabis anders behandeln als beispielsweise Alkohol“ zu beenden.

Richtwert: 1 Nanogramm THC

Autofahren ist nach Cannabis-Konsum nach § 24 a Straßenverkehrsgesetz verboten. Allerdings legt das Gesetz keine klaren Grenzwerte fest. Der regelmäßigen Rechtsprechung zufolge begeht der Fahrer oder die Fahrerin ab 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum (ng/ml) eine Ordnungswidrigkeit. Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an.

Das gilt auch weiterhin – und zwar solange, bis das Straßenverkehrsgesetz in diesem Punkt novelliert wird.

Wie viel Cannabis man konsumieren kann, um auf diese Konzentration im Blut zu kommen, kann man allerdings nur schwer definieren. Es kommt unter anderem auf die Konsumgewohnheiten und die körperliche Verfassung an. Anders gesagt: Wer gelegentlich Cannabis zu sich nimmt, bei dem ist die Wirkung eines Joints intensiver. Auch welchen THC-Gehalt das im Joint, der Shisha, in den Keksen befindliche Cannabis hat, ist laut Experten entscheidend. Umgekehrt lässt ein positiver Test auf THC lässt noch keinen Rückschluss darauf zu, ob eine "verkehrssicherheitsrelevante Wirkung" besteht. Das kann aus dem aktuellen Grenzwert nicht geschlussfolgert werden, denn sie sind so niedrig angelegt, dass lediglich der Konsum von Cannabis-Produkten nachgewiesen werden kann.

Bundesregierung will Cannabis-Grenzwert festlegen

Dem Gesetzesentwurf zur Legalisierung des Cannabis-Konsums zufolge will die Bundesregierung nun ähnlich wie bei Alkohol Grenzwerte für THC fürs Autofahren festlegen. So soll das Bundesministerium für Digitales und Verkehr „auf wissenschaftlicher Grundlage“ Vorschläge für eine Reform des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes erarbeiten.

Dafür wird eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe bestehend aus Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr eingerichtet. Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen.

500 Euro Bußgeld und ein Punkt für Cannabis

Klar ist: Wen die Polizei mit einer Grenzüberschreitung hinterm Steuer erwischt, dem drohen heftige Strafen. Folgendes gilt:

  • Beim ersten Mal beträgt das Bußgeld 500 Euro, es gibt zwei Punkte in Flensburg, und der Führerschein ist für einen Monat weg.
  • Beim zweiten Mal beträgt das Bußgeld 1000 Euro, es gibt erneut zwei Punkte und das Fahrverbot beträgt drei Monate.
  • Ab dem dritten Verstoß beträgt das Bußgeld 1500 Euro, dazu kommt ein Fahrverbot von drei Monaten.

Obwohl die berauschende Wirkung meist nur drei, vier Stunden anhält, gilt: Wer Cannabis konsumiert hat, sollte das Auto besser stehen lassen. Dass man grundsätzlich immer 24 Stunden nach dem Kiffen wieder fahren kann, ist allerdings ein Gerücht. Denn auch beim Abbau von THC kommt es auf die verschiedensten Faktoren an.

Im Blut kann THC meist nur 12 bis 72 Stunden lang nachgewiesen werden, Abbauprodukte des Wirkstoffs jedoch deutlich länger: Bei regelmäßigem Konsum kann der Bluttest sogar mehrere Wochen nach der letzten THC-Aufnahme noch positiv ausfallen. Auch durch Urin- und Haarproben lässt sich Cannabis-Konsum nachweisen: Bei Dauerkonsum im Urin bis zu drei Monate, in den Haaren teils sogar bis zu einem Jahr.

Was sagt der ADAC zu Cannabis am Steuer?

Der ADAC hat sich im übrigen schon klar positioniert. Für den Auto-Club "steht fest, dass die teilweise Legalisierung des Cannabis-Erwerbs und -Besitzes losgelöst sein muss von der Verkehrsteilnahme unter Drogen. Denn mit der Sicherheit im Straßenverkehr darf nicht experimentiert werden", heißt es in einer Stellungnahme.

Gleichwohl begrüße der ADAC die Idee, "Grenzwerte für THC auf wissenschaftlicher Grundlage zu ermitteln". Es brauche wie beim Alkohol "einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert", sagt Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung.