Cannabisgesetz Im Gestrüpp der Paragrafen verheddert

Der Umgang mit Cannabis ist weiter strittig. Foto: dpa/Christian Charisius

Die Schnitzer im Cannabisgesetz sind gewaltig, kommentiert Christian Gottschalk. Auch bei anderen Ampel-Gesetzen sollte korrigiert werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Zugegeben, es gibt Probleme auf dieser Welt, die deutlich gewichtiger sind als der Umgang mit Cannabis. Die Wirtschaft lahmt, die Geldbeutel der Menschen werden immer leerer, die Preise steigen. Vor unserer Haustür tobt ein Krieg, dessen Auswirkungen nicht absehbar sind, wer in Richtung Rente schaut, dem muss Angst und Bange werden. Je jünger er ist, desto mehr. Alles Themen, die es wert sind hoch und runter dekliniert zu werden. Aber sie sind kompliziert, komplex, schwer zu durchdringen. Das Thema Cannabisgesetz scheint vergleichsweise einfach gelagert. Für die einen geht es um eine Droge, die verboten gehört. Für die anderen um ein Genussmittel, das zu Unrecht kriminalisiert wird. Aber so einfach ist auch das nicht.

 

Regeln der Lebenswirklichkeit anpassen

Wenn an diesem Donnerstag die Justizminister der Länder zu ihrem alljährlichen Herbsttreffen zusammenkommen, dann steht das Cannabisgesetz wieder auf der Tagesordnung. Baden-Württemberg und Berlin wollen das Regelwerk der Lebenswirklichkeit anpassen. Denn selbst wenn man der Ampelregierung unterstellt, dass sie es gut gemeint hat mit dem Gesetz – die Schnitzer darin sind gewaltig. An Stelle des oft gepriesenen Bürokratieabbaus müssen die Staatsanwaltschaften Akten wälzen, die schon als abgeschlossen galten. Und das ist bei weitem nicht das einzige Ärgernis.

Freispruch für Großhändler

Im Gestrüpp der Paragrafen, in dem eine Regel auf die andere verweist und zur Voraussetzung hat, dass wieder eine andere Regel anwendbar ist, haben sich die Gesetzesmacher verheddert. Das hat dazu geführt, dass auch Drogenhändler, die im großen Stil ihre Waren verbreitet haben, vor Gericht freigesprochen werden mussten. In einem extremen Fall haben 450 Kilogramm nicht zur Verurteilung gereicht. Mit Entkriminalisierung von Eigenkonsum hat das nichts zu tun. Der Freispruch erging nicht wegen Unschuld, sondern weil die Ermittler ihre Erkenntnisse aus Chatnachrichten hatten, die sie zum Zeitpunkt der Tat erheben durften, zum Zeitpunkt des Prozesses aber aufgrund des Gesetzes nicht mehr.

Auch schlechte Gesetze müssen befolgt werden

Richter haben die Aufgabe, Gesetze anzuwenden, auch wenn sie diese als lückenhaft erkennen. Das war jüngst schon so, als Eltern kriminalisiert wurden, die andere vor Nacktfotos warnen wollten, und auf einmal selbst wegen der Verbreitung jugendpornografischer Schriften auf der Anklagebank saßen. Es hat eine Weile gedauert, bis dieser Unsinn wieder gerade gebogen wurde. Wie beim Cannabisgesetz hatten Experten gewarnt, waren aber nicht erhört worden. Mit ihrer Initiative versuchen die Bundesländer nun, das nächste missglückte Konstrukt in die richtigen Bahnen zu lenken.

Marion Gentges war von Beginn an gegen das Gesetz. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Wobei die Uhr für die Freunde des Hanfs ohnehin tickt. Die Union hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie das Cannabisgesetz wieder aufheben möchte, wenn sie die politische Macht dazu in den Händen hält. Das könnte nach der Bundestagswahl im Februar durchaus der Fall sein. Dann soll es auch anderen Regeln an den Kragen gehen, die von der Ampel ersonnen wurden. Zum Beispiel einem Teil des Rückführverbesserungsgesetzes, das Ausweisungen und Abschiebungen erleichtern soll. Kurzfristig bekam das Gesetz noch eine Ergänzung. Kritiker erklären dazu, dass es Rückführungen jetzt eher erschwere. Menschen in Abschiebungshaft erhalten nun verpflichtend einen Anwalt.

Auch gegen diese Vorschrift will ein Teil der Justizminister vorgehen. Die Versuche, über die Länderkammer zu korrigieren, sind trotz des sich abzeichnenden Regierungswechsels nicht überflüssig. Vermutlich wird auch im nächsten Jahr eine wie auch immer geartete Koalition in Berlin regieren, die auch Kompromisse schmieden muss. Ob das Cannabis-Gesetz dann immer noch oben auf der Streichliste steht, das weiß niemand.

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