Das Linksbündnis fordert Schritte gegen Rassismus und Diskriminierung auf dem Cannstatter Wasen. Verträge für Schausteller werden entsprechend gestaltet.
Stuttgart - Schau- und Spielgeschäfte, die mit der Darstellung eines schwarzen Mannes mit Banane in der Hand werben? Das braucht beim Cannstatter Volksfest nun wirklich niemand, hat der Wirtschaftsausschuss des Gemeinderates jetzt entschieden. Nachdem das Linksbündnis Schritte gegen Rassismus und Diskriminierung gefordert hatte, beschlossen die Stadträte auf Vorschlag von Finanz- und Wirtschaftsbürgermeister Thomas Fuhrmann (CDU) einstimmig eine Gegenmaßnahme. In den Verträgen sollen die Schausteller künftig zum Verzicht auf diskriminierende Werbung und diskriminierende Gestaltungsmerkmale ihrer Fahrgeschäfte verpflichtet werden. Außerdem werden die Stadt und ihre Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart die Schaustellerverbände für das Thema sensibilisieren.
Linksbündnis geht es nicht um Schüren von Empörung
Das Linksbündnis habe hier zu Recht einen Missstand moniert, urteilte Fuhrmann, wenngleich die Darstellung eines Schwarzen mit Banane nach Interventionen zuletzt zugeklebt und verhüllt worden sei. Und wenngleich der Vorfall vielleicht auf Gedankenlosigkeit beim betreffenden Schausteller zurückgeht. Luigi Pantisano (Die Linke), engagierter Kämpfer gegen Rassismus, sah in dieser Darstellung eine ziemlich typische Verunglimpfung. Schwarze Menschen würden gern mit leuchtend roten Lippen karikiert, und mit der Banane würden sie zu Affen gemacht. Dem Linksbündnis ging es allerdings weniger ums Schüren von Empörung als vielmehr um Vorkehrungen, die rassistische und „kolonialverherrlichende“, sexistische und homophobe Darstellungen künftig gleich verhindern. Deswegen wurde der Antrag vorgelegt, in die Zulassungsrichtlinien eine Antidiskriminierungsklausel aufzunehmen, wonach solche Schausteller von der Vergabe von Standplätzen ausgeschlossen werden können.
Anträge mit Bildern illustrieren
Fuhrmann schlug stattdessen die Konzentration auf den Vertragstext vor. Das biete juristisch eine bessere Handhabe, zumal in den Zulassungsrichtlinien schon enthalten sei, dass Bewerber nicht gegen das Ordnungs- und Strafrecht und nicht gegen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen dürften. Der Vorschlag des Bürgermeisters wurde akzeptiert. Auf Anregung von Pantisano soll sich die Veranstaltungsgesellschaft künftig in den Antragsunterlagen außerdem mit Bildern die Gestaltung der Stände und Fahrgeschäfte illustrieren lassen.