Das Leitungsteam der Carl-Friedrich-Gauß-Privatschule trennt sich vor Gericht. Die frühere Chefin hat der Einrichtung vorgeworfen, mit der umstrittenen Gülen-Bewegung verbandelt zu sein.
Ludwigsburg - Der Rechtsstreit ist beendet. Doch versöhnt sind die beiden Parteien noch lange nicht. Denn die Geschichte hat zwei Ebenen. Die eine ist schnell erzählt: Elke Wenzel hat die Leitung des gymnasialen Zweigs der Carl-Friedrich-Gauß-Privatschule in Ludwigsburg niedergelegt, wollte aber weiter als Lehrerin dort tätig sein. Doch ihr Arbeitgeber kündigte ihr. Unrechtmäßig, fand sie – und klagte. In diesem Punkt einigte man sich gestern gütlich vor dem Arbeitsgericht. Davon sind die Kontrahenten in einem anderen Punkt jedoch weit entfernt.
Ahmet Ünver, der Geschäftsführer der Schule sowie Leiter des Realschulzweiges, fürchtet um den Ruf seiner Einrichtung. Denn Elke Wenzel begründete ihren Rückzug unter anderem damit, dass sie glaube, die Schule gehöre der umstrittenen Fethullah-Gülen-Bewegung an. „Ich wollte es nicht mehr verantworten, dort Leiterin zu sein“, erklärte sie vor Gericht. Ahmet Ünver weist den Vorwurf jedoch weit von sich: „Wir haben keinerlei Verbindung zu Gülen.“ Er verstehe nicht, warum solche Gerüchte in die Welt gesetzt würden: „Wir sind eine ganz normale deutsche Schule“, betont er. Es gebe nicht einmal Religions-Unterricht, man lehre Ethik.
Schule bemüht sich derzeit um staatliche Anerkennung
Elke Wenzel will sich nicht weiter zu ihren Befürchtungen äußern. Die Schule habe ihr in dieser Sache mit einer Verleumdungsklage gedroht, erklärt sie. Darauf angesprochen, reagiert Ahmet Ünver ungehalten. Tatsächlich überlege die Schule, gerichtlich gegen Wenzel vorzugehen. Allerdings, weil sie einen Elternbrief in der Schule verteilt habe, in dem sie auf eine mögliche Verbindung zur Gülen-Bewegung hingewiesen habe. „Dadurch haben wir drei Schüler verloren“, schimpft Ünver.
Der Streit kommt der Privatschule denkbar ungelegen. Denn das Regierungspräsidium (RP) prüft derzeit, ob die Einrichtung als staatliche Schule anerkannt wird. Allerdings zeigt man sich bei der Behörde von der angeblichen Nähe zur Gülen-Bewegung unbeeindruckt. „Das ist für uns kein Thema“, sagt der Pressesprecher Clemens Homoth-Kuhs – obwohl schon mehrfach Hinweise auf eine mögliche Verbandelung im RP angekommen seien. Doch die Gruppierung sei nicht verboten. Das Landesamt für Verfassungsschutz teilt mit, dass es noch nicht einmal einen Anlass gebe, die Bewegung zu beobachten.
Regierungspräsidium sieht keine Probleme
Ohnehin sei das RP lediglich dafür zuständig, zu prüfen, ob die Vorgaben des Landes eingehalten werden, betont der Sprecher. Das sei bei der Carl-Friedrich-Gauß-Schule der Fall. „Die Schule arbeitet völlig korrekt“, so Homoth-Kuhs. Die Einrichtung habe sich seit der Gründung vor fünf Jahren gut entwickelt, habe einen guten Zulauf und mache Fortschritte bei der Ausstattung mit Fachräumen – alles Kriterien für eine staatliche Anerkennung.
Elke Wenzel hätte eigentlich auch gern weiter an der Schule gearbeitet. Neben ihrer Funktion als Leiterin hatte sie sechs Stunden die Woche unterrichtet. Das aber wollte Ahmet Ünver nicht mehr. „Wir wollen keinen Lehrer, der nur so wenig unterrichtet“, sagte er vor Gericht. Das bringe zu viel Unruhe in die Planung, er bevorzuge einen Pädagogen mit vollem Deputat. Das sei kein Kündigungsgrund, betonte der Richter. Insbesondere, weil die Lehrerin auch zuvor eben diese Stundenzahl abgedeckt habe. Zu einer Kündigungsschutzklage aber wird es nun nicht mehr kommen. Man einigte sich auf eine Abfindung von 1750 Euro und darauf, dass die Kündigung offiziell als betriebsbedingt gilt.