Nächste Runde im Fall Puigdemont: Das Oberlandesgericht in Schleswig sagt Ja zur Auslieferung des katalanischen Separatistenführers. Diese will der Generalstaatsanwalt bewilligen. Die Sache hat aber einen Haken.

Schleswig - Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) erklärte am Donnerstag eine Auslieferung des Politikers wegen des Verdachts der Veruntreuung für zulässig, nicht jedoch wegen Rebellion, dem Hauptvorwurf der spanischen Justiz. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will nun zügig die Auslieferung bewilligen.

 

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 1. Juni auch erneut beantragt, den Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete dies mit anhaltender Fluchtgefahr. Das OLG entschied dagegen nun, dass der 55-Jährige weiter auf freiem Fuß bleibt. Zur Begründung hieß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.

Gewalttätige Ausschreitungen nach Referendum

Hintergrund der seit Monaten laufenden juristischen Auseinandersetzung um den katalanischen Politiker ist das Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017. Puigdemont ließ es abhalten, obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig eingestuft hatten. Es kam damals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen spanische Polizisten.

Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Sie wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor. Er bestreitet beide Vorwürfe.

Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, „wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen „Rebellion“ ausgeschlossen“. Puigdemont war Ende März in Schleswig-Holstein festgenommen worden, nachdem er von Dänemark aus eingereist war.