Bereits im Mai macht der oberste Datenschützer Baden-Württembergs, Stefan Brink, deutlich, dass Thomas Strobl mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens gegen das Gesetz verstoßen hat. Jetzt hat Brink das Datenschutzverfahren gegen den Innenminister wieder aufgenommen.

In der Affäre um die Weitergabe eines Anwaltsschreibens hat der oberste Datenschützer Stefan Brink das Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) wieder aufgenommen. Im Rahmen des Verfahrens werde das Innenministerium zum Sachverhalt der Weitergabe von Dokumenten an Dritte und zur rechtlichen Bewertung des Vorgangs angehört, sagte Brinks Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Mittwochabend auf Nachfrage. Danach erfolge abschließend die rechtlich gebotene Bewertung des Landesdatenschutzbeauftragten. Zuvor hatte der SWR berichtet.

 

In dem Verfahren geht es um ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten, welches der Vize-Regierungs-Chef an einen Journalisten weitergereicht hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert. In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an. Strobl sah darin ein „vergiftetes Angebot“. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens an einen Journalisten für „maximale Transparenz“ sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.

Winfried Kretschmann zeigte sich irritiert

Brink hatte schon im Mai deutlich gemacht, dass Strobl mit der Weiterleitung des Schreibens klar gegen das Gesetz verstoßen habe. Zu dem Ergebnis war er in einem „datenschutzaufsichtsrechtlichen Prüfverfahren“ gekommen, zu dem ihn die oppositionelle SPD aufgefordert hatte. Brink eröffnete ein aufsichtsbehördliches Verfahren in der Sache. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte sich damals irritiert über das Vorgehen des Datenschützers gezeigt, weil Brink den Minister gar nicht angehört habe.

Dem widersprachen Brink und die SPD-Fraktion. Er habe die Stellungnahme „im Rahmen unserer Beratungspflicht gegenüber dem Landtag“ abgegeben, da stehe dem Land kein Anhörungsrecht zu, sagte der Datenschützer damals dem „Badischen Tagblatt“. Er habe aber ein aufsichtsrechtliches Verfahren eröffnet, dabei würden selbstverständlich alle Betroffenen angehört.

Ein zwischenzeitlich von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Strobl wurde vergangene Woche gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro eingestellt. Mit dem Fall befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Landtages.