CDU-Landeschef Hagel Flüchtlinge in die Nähe von Straftätern gerückt?

Sieht sich bewusst missverstanden: Manuel Hagel Foto: dpa/Christoph Schmidt

Ein Pflichtanwalt für Abzuschiebende ist etwas völlig anders als ein „Pflichtverteidiger“ im Strafprozess. CDU-Landeschef Hagel verwendet den Begriff dennoch – und erntet scharfe Kritik.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Manuel Hagel sprach mal wieder für die Chefs aller Unionsfraktionen in Bund und Ländern. Als Vorsitzender von deren Konferenz geißelte er das Gesetz, das Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber erleichtern soll. Tatsächlich werde mit einem Warneffekt genau das Gegenteil erreicht: Mit der „unsäglichen Einführung des Asyl-Pflichtverteidigers“ erschwere die Ampelregierung die Rückführung sogar.

 

Pflichtverteidiger? Ohne Anführungszeichen oder den Zusatz „ein Art von“? Damit wählte der CDU-Vormann einen Begriff, der aus dem Strafprozessrecht stammt. Wer sich als Beschuldigter vor Gericht verantworten muss und keinen Anwalt beauftragt hat, bekommt einen Verteidiger beigeordnet – zunächst auf Staatskosten. Beim jetzt geplanten Pflichtanwalt geht es mitnichten um Straftaten. Er soll die Rechte von Geflüchteten in Abschiebehaft wahren, also beim Vollzug eines Verwaltungsakts. Das ist etwas grundsätzlich anderes.

„Versuch der Verunglimpfung von Menschen“

Wer dennoch von einem „Pflichtverteidiger“ spricht, tut das in unlauterer Absicht. So befinden es, auf Anfrage unserer Zeitung, Flüchtlingsorganisationen oder die Grünen. Der Begriff sei nicht nur „faktisch falsch“, urteilt eine Sprecherin von Pro Asyl, „sondern auch ein Versuch der Verunglimpfung von Menschen, denen die Freiheit genommen wird, ohne dass ihnen eine Straftat vorgeworfen wird“. Die einzige Parallele sei die Haft als „massiver Eingriff in ein Grundrecht“. Umso wichtiger sei es, dass den Betroffenen stets ein Anwalt zur Seite stehe.

Genauso sieht es der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. Wenn Politiker wider besseres Wissen von Pflichtverteidigung sprächen, „tragen sie zur Kriminalisierung der Betroffenen bei“. Bei der Abschiebehaft handele es sich, anders als suggeriert, keineswegs „um die legitime Bestrafung krimineller Akte“; sie solle nur sicherstellen, dass die Menschen Deutschland verlassen. „Der Begriff Pflichtverteidiger zementiert dieses Missverständnis und ist deswegen mindestens irreführend“, sekundiert ein Sprecher der Landtags-Grünen, des Koalitionspartners der CDU. Anwaltlicher Beistand für Inhaftierte „sollte eine Selbstverständlichkeit sein“.

Hagel sieht sich in guter Gesellschaft

Schürt der Fraktionschef mit seiner Wortwahl also gezielt Stimmung gegen Flüchtlinge? Diesen Vorwurf weist sein Sprecher strikt zurück: „Ich möchte klar sagen, dass das offenbar beabsichtigte bewusste Missverstehen von Herrn Hagel jeder Grundlage entbehrt.“ Schon eine schnelle Netzrecherche zeige, dass in diesem Kontext immer wieder „von einem Pflichtverteidiger (ohne Anführungszeichen) gesprochen wird“. So finde es sich in diversen Medienberichten, aber auch in Verlautbarungen des Pressesamtes der Bundesregierung und sogar von Amnesty International. Diesen Institutionen werde seines Wissens keine Kriminalisierung von Asylbewerbern vorgeworfen.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat zwar ebenfalls schwere Bedenken gegen den Pflichtanwalt: Abzuschiebende würden dadurch zum Untertauchen veranlasst. Doch von einem „Pflichtverteidiger“ spricht die Juristin bewusst nicht. Da es nicht um Straftaten gehe, sagt ihr Sprecher, seien die einschlägigen Paragrafen „nicht anwendbar“. Im offiziellen Beschluss der Unionsfraktionschefs wird es übrigens völlig korrekt formuliert: Dort ist die Rede von der „geplanten Pflichtbeiordnung von Rechtsanwälten in Abschiebefällen“.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Asylbewerber Abschiebung CDU Exklusiv