Die Stuttgarter CDU verliert an Einfluss in der Landespartei. Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag und der Vorsitzende des Verbands Region Stuttgart, Thomas Bopp, wurden nicht mehr in den Landesvorstand gewählt.

Weingarten - Guido Wolf ist wieder da. Beim CDU-Parteitag in Weingarten (Kreis Ravensburg) wurde der Justizminister als Beisitzer in den Landesvorstand gewählt. Nach seiner Niederlage als CDU-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl 2016 gehörte er nicht mehr der Parteiführung an.

 

Der Kreisverband Stuttgart dagegen hat künftig nur noch einen Beisitzer im Landesvorstand – Romen Link, Mitglied der Jungen Union und Vorstand der CDU Stuttgart Mitte. Die Bundestagsabgeordnete Karin Maag und der Vorsitzende des Verbands Region Stuttgart, Thomas Bopp, wurden nicht mehr wiedergewählt. Zu wenige Stimmen bekamen auch der frühere Finanzminister Gerhard Stratthaus und die ehemalige Landtagsabgeordnete Rosely Schweizer. Für die 25 Beisitzer-Plätze hatten 37 Personen kandidiert.

Strobl und Eisenmann gleichauf

Bereits am Freitagabend hatte die CDU ihren Landesvorsitzenden Thomas Strobl mit 83,3 Prozent im Amt bestätigt, 2017 hatte er 82 Prozent erhalten. Kultusministerin Susanne Eisenmann wurde mit 83,4 Prozent als Präsidiumsmitglied wiedergewählt. Sie gilt bei der Entscheidung um die Spitzenkandidatur 2021 als mögliche Konkurrentin zu Thomas Strobl.

Bestätigt wurden auch die Stellvertreter – der Europaabgeordnete Daniel Caspary und die Bundestagsabgeordneten Thorsten Frei und Annette Widmann-Mauz – sowie Generalsekretär Manuel Hagel und Präsidiumsmitglied Stefanie Bürkle. Neuer Schatzmeister ist Ulrich Zeitel, er rückt für Claus Paal nach, der nicht mehr kandidierte.

Keine Amtszeitbegrenzung

Die 300 Delegierten stimmten außerdem einem Vorschlag des Landesvorstands zu, dass die Länder selbst entscheiden sollen, wie die Grundsteuer künftig erhoben wird. Bei den Grünen stößt dieses Ansinnen zur Reform der Grundsteuer auf Vorbehalte. Das Bundesverfassungsgericht verlangt wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung bis Ende 2019.

Die ebenfalls vorgesehene Diskussion über eine Amtszeitbegrenzung für Bundeskanzler entfiel. Der Wirtschaftsflügel hat seinen Antrag zurückgezogen, die Amtszeit des Regierungschefs auf zwei Legislaturperioden, also acht Jahre, zu begrenzen.