Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zeigt sich skeptisch gegenüber den Vorstellungen des Bundesfinanzministers bei der Reform der Grundsteuer. Bei dem Modell, das Olaf Scholz bevorzugt, fürchtet er einen Mehraufwand von 3000 Stellen in den Finanzämtern.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Bis Ende 2019 muss die Reform der Grundsteuer in ein neues Gesetz gegossen werden, verlangt das Bundesverfassungsgericht. SPD-Finanzminister Olaf Scholz hat nun den Ländern zwei Modelle zur Auswahl gestellt: ein werteabhängiges und ein Flächenmodell. Der oberste Steuergewerkschafter Thomas Eigenthaler – vormals Leiter eines Stuttgarter Finanzamts – sieht beide Modelle mit Skepsis.

 

Herr Eigenthaler, Finanzminister Scholz favorisiert ein Verfahren, das sich am Wert des Grundstücks, des Gebäudes und der etwaigen Miethöhe orientiert. Manche Länder wie Bayern wollen lieber ein Modell, das sich vor allem an der Fläche des Grundstücks und der Gebäude orientiert. Welchem Modell neigen Sie zu?

Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht eher ein wertebasiertes Modell haben möchte. Zwischen den Werten müssen Relationen bestehen, so die Anforderung. Von daher nehme ich an, dass ein Flächenmodell nicht verfassungskonform wäre. Ein Wertemodell müsste natürlich leicht handhabbar sein. Wir haben eine fünfjährige Frist, um die Dinge zu erledigen. Für das Mietenmodell von Scholz reichen fünf Jahre aber nicht, weil es sehr komplex und arbeitsintensiv ist.

Das werteabhängige Verfahren bedeutet zudem, dass in großen Städten Steuererhöhungen für die Eigentümer zu erwarten sind, weil dort die Mieten so hoch sind?

Die Folge des Modells ist, dass eine hohe Miete zu einer hohen Grundsteuer führt, während wir andererseits bei selbst genutzten Immobilien das Problem haben, einen Mietwert festzulegen, den es zunächst ja nicht gibt. Für Mieter würden sich die natürlich die Nebenkosten erhöhen.

Plant Scholz eine Art versteckte Vermögensteuer für die Eigentümer?

Wertemodelle sind immer auch eine Art Vermögensbesteuerung – aber eben nur eine Art, weil wir Schulden da nicht gegenrechnen. Wenn ich etwa eine Immobilie zu hundert Prozent fremdfinanziere, bleibt ja kein Vermögen übrig. Von einer Vermögensteuer kann ich auch deswegen nicht reden, weil wir ja bei Mietverhältnissen die Grundsteuer weitergeben. So würde auch ein armer Mieter eine Vermögensteuer bezahlen.

Ist der bürokratische Aufwand beim Scholz-Modell nicht zu groß, bis die Parameter wie Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert individuell erhoben sind?

Der bürokratische Aufwand ist immens, weil man extrem stark mit dem Eigentümer kommunizieren muss. Zum Beispiel in der Frage, wie viel Miete er für wie viel Fläche bekommt. Und für eigengenutzte Immobilien muss ein pauschaler Wert festgelegt werden, den man schätzen muss. Schätzen ist immer ein Problem und sehr streitanfällig. Und man weiß noch nicht, wie sich Scholz das bei gewerblichen Immobilien vorstellt. Auch da muss irgendetwas geschehen.

Und es muss ständig neu bewertet werden?

Es ist die Frage, in welchen Intervallen ich ein Update vornehme. Das derzeitige Gesetz sieht im Grundsatz ein Update alle sechs Jahre vor. Allerdings hat man die letzten 40 Jahre nichts gemacht, weil man diese sechs Jahre sozusagen ausgesetzt hat. Dann müsste man das auch in Zukunft alle sechs Jahre so machen.

Wie wichtig ist die Einzelfallgerechtigkeit?

Gerecht muss es in irgendeiner Form zugehen. Sonst haben wir wieder Probleme mit dem Bundesverfassungsgericht. Es sind auch Typisierungen und Pauschalisierungen möglich. Da muss das richtige Maß gefunden werden. Eine Einzelfallgerechtigkeit wird man bei 35 Millionen Grundstücken nicht feststellen können, zumal ja der Wert nur eine Ausgangsbasis für weitere Berechnungen über Messzahlen und Hebesätze ist. Es ist sowohl im jetzigen als auch im neuen System möglich, dass eine identische Wohnung zu völlig unterschiedlichen Grundsteuern führt.

Das Steueraufkommen soll bei etwa 14 Milliarden Euro gleich bleiben, sagt Scholz – ist das erstrebenswert in Ihren Augen?

Das ist eine politische Entscheidung. Allerdings habe ich größte Zweifel, dass diese von der technischen Umsetzung her möglich ist. Wenn schon unklar ist, wie ich anfange und danach weitere Berechnungsschritte hinzu kommen, ist das eine Art Glücksspiel, was hinten rauskommt.

Den Mehraufwand muss vor allem die Finanzverwaltung leisten?

Den müssen die Finanzämter leisten. Bei dem jetzigen Vorschlag von Scholz würde ich den Personalmehrbedarf auf diesen Bewertungsstellen bundesweit auf 3000 Stellen schätzen.

„Dann guckt die Kommune in die Röhre“

Nach einem Konsens sieht es nicht aus. Sind Sie zuversichtlich, dass es zeitig zu einer Einigung kommt?

Man muss da irgendwie zueinander kommen. Die Frist läuft am 31. Dezember 2019 aus. Wenn es bis dahin kein neues Gesetz gibt, wird es 2020 keine Rechtsgrundlage mehr geben für die Erhebung einer Grundsteuer.

Manchen Beteiligten wird die Zeit knapp, weil das Ganze noch von den Finanzämtern umgesetzt werden muss?

Für die Erledigung des neuen Gesetzes ist ein Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen, der auch schon etwas eingegrenzt ist, weil man erst mal IT-Grundlagen wie eine Programmierung und eine Datensammlung schaffen muss. Vorher kann man da gar nichts machen. Nach diesen fünf Jahren, am 1. Januar 2025, fallen alle alten Grundsteuerbescheide weg. Wenn man da nicht fertig wird, müssen die Kommunen das Steuerausfallrisiko tragen. Wenn es keine neuen Bescheide gibt, guckt die Kommune in die Röhre.

Zu was für einem Modell raten Sie denn?

Ich würde es ja ganz anders machen. Im Grunde wäre es richtig, nur den reinen Grund zu bewerten – nicht das ja auch alternde Gebäude darauf. Durch dessen Bewertung macht man die Grundsteuer kompliziert und teuer: Je mehr Wohnungen man auf einem Grundstück hat, umso teurer wird es. Mein Modell, nur den nackten Grund zu nehmen, kann man mit Parametern bearbeiten. Ein baureifes Grundstück könnte dann mit mehr Grundsteuer belegt werden, damit es rascher bebaut wird. Eine gewerbliche Nutzung könnte ein weiterer Faktor sein oder auch eine intensivere Wohnbebauung. Die Miethöhe oder eine reine Flächenbemessung würde ich nicht heranziehen. Wie groß ein Grundstück ist, weiß man sofort – und auch die Werte kennen wir sehr genau. Dieses Bodenwertmodell wäre das einfachste Modell und rasch umzusetzen.

Wäre Ihr Modell gerecht?

Es wäre insofern gerecht, weil ich zwar nur den Grund und Boden nehme, den aber mit einem dem eigentlichen Wert nahe kommenden Wert. Und in meinem Modell könnte man auch eins zu eins die blanke Weitergabe an die Mieter stoppen. Der Grund und damit auch die Grundsteuer liegen dann beim Eigentümer – und da gehört diese Steuer meines Erachtens auch hin. Wir brauchen mehr Wohnungen, dann sollte man eine Bebauung nicht bestrafen.