Chef für das Oberlandesgericht gesucht Richter stellen sich gegen die Ministerin
Die vom Justizministerium vorgeschlagene Kandidatin für die Nachfolge als Chefin am Oberlandesgericht Stuttgart ist im Präsidialrat durchgefallen.
Die vom Justizministerium vorgeschlagene Kandidatin für die Nachfolge als Chefin am Oberlandesgericht Stuttgart ist im Präsidialrat durchgefallen.
Ende Mai geht Cornelia Horz in den Ruhestand. Und wenn alles glatt gelaufen wäre, dann stünde schon lange fest, wer ihr auf dem Posten als Präsidentin oder Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart nachfolgen würde. Es ist aber nicht alles glatt gegangen.
Die Richterschaft und das Justizministerium favorisieren derzeit unterschiedliche Kandidaten. Und weil die Richter im Land bei Stellenbesetzungen ein sehr gewichtiges Wort mitzusprechen haben, ist die Kandidatin des Ministeriums erst einmal durchgefallen. Das alles ist zwar hoch geheim und wird – bisher zumindest – nicht öffentlich verhandelt. Doch auf den Fluren der Gerichte ist es ein eifrig geflüstertes Thema. Schließlich kommt es nicht alle Tage vor, dass Richter und die Ministerialbürokratie so sehr über Kreuz liegen.
Zwei Kandidaten hatten den Finger gehoben, als es darum ging, den Chefsessel am OLG zu besetzen. Da ist zum einen Andreas Singer. Seit gut vier Jahren leitet er das größte Gericht im Südwesten, das Stuttgarter Landgericht. Die Mitbewerberin heißt Beate Linkenheil, ist Abteilungsleiterin im Justizministerium und hat ebendort die Nachfolge von Singer angetreten, als dieser den Posten als Landgerichtspräsident übernahm. Das Gesetz sieht vor, dass sich das Justizministerium für einen Kandidaten entscheiden muss. Ministerin Marion Gentges (CDU) hat Beate Linkenheil favorisiert – und dem Präsidialrat der Richter vorgeschlagen. Dort wurde die ehemalige Büroleiterin von Ministerpräsident Günther Oettinger nicht nur abgelehnt – sondern an ihrer statt der Kandidat Singer auf den Schild gehoben.
Der Präsidialrat ist ein Gremium, ohne das im Land nicht viel geht bei der Richterbesetzung. Von einer „bundesweit besonders starken Bedeutung“ spricht Wulf Schindler. Als Vorsitzender des Deutschen Richterbundes im Land spricht er zwar nicht über die Einzelheiten des aktuellen Falles, wohl aber über das generelle Vorgehen. Insgesamt zehn Mitglieder gehören dem Gremium an. Dass der Rat einem ministeriellen Vorschlag die kalte Schulter zeigt, das sei schon „sehr selten“, so der Tübinger Richter. Ironie am Rande: Als der damalige Ministerialbeamte Singer zum Landgerichtspräsidenten berufen werden sollte, gab es gegen ihn Bedenken der Richterschaft. Dann stimmte der Präsidialrat aber doch für den Vorschlag des Ministeriums. Im aktuellen Fall sieht das Gesetz nun binnen vier Wochen ein Einigungsgespräch zwischen Ministerium und Richterschaft vor. Bleibt die Einigung aus, muss unverzüglich der Richterwahlausschuss angerufen werden.
Ob das Ministerium an seinem Vorschlag festhalten will, steht noch nicht fest. Man äußere sich nicht „zu Einzelheiten eines laufenden Stellenbesetzungsverfahrens“, heißt es auf Nachfrage aus dem Hause Gentges. Ganz generell nur die Anmerkung, dass die Spitzenämter bei Gericht „nach dem Grundsatz der Bestenauslese“ besetzt werden. Das bedeute nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Das Ministerium entscheide „auf Grundlage der dienstlichen Beurteilungen“. Wie häufig es vorkommt, dass Ministerium und Präsidialrat nicht einig werden, sei „statistisch nicht erfasst“. Jedoch sei das in der Vergangenheit „eher die Ausnahme“, bestätigt das Justizministerium.
Noch seltener tagt der Richterwahlausschuss, die womöglich entscheidende Instanz. Zum letzten Mal hat der 2015 zusammengesessen, damals konnte sich das Justizministerium unter Rainer Stickelberger (SPD) nicht mit seinem Vorschlag durchsetzen, als es darum ging, die Präsidentenstelle am Karlsruher Oberlandesgericht neu zu besetzen. Der Präsidialrat legte auch damals sein Veto ein. Im Richterwahlausschuss fand dann mit Alexander Riedel der Kandidat eine Mehrheit, der zunächst nicht auf dem Zettel des Ministeriums stand.
Neben Prestige und Verantwortung winkt dem neuen OLG-Präsidenten auch ein Plus beim Gehalt. Das Grundgehalt in der Besoldungsgruppe R 8 liegt derzeit bei rund 11 400 Euro. Bei Landgerichtspräsidenten hängt die Bezahlung von der Größe des Gerichtes ab und beträgt zwischen 8700 und 10 300 Euro – Familienzuschläge kommen gegebenenfalls noch extra dazu.