Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

8. November 2017: Katharina K. wird zum letzten Mal lebend gesehen.

 

Der Angeklagte Daniel E. besucht kurz einen Freund auf dessen Arbeitsstelle, um Geld abzuholen, das dieser ihm schuldet. Später wird ihm E. auf Facebook schreiben, er stehe unter Mordverdacht – und dass er der Polizei den Besuch bestätigen solle und dass die Ermittler sicher „die Kameras anschauen möchten“.

Am Abend, kurze Zeit später, besucht E. seine Exfreundin Katharina K. und hilft ihr mit handwerklichen Tätigkeiten. Er selbst hat gegenüber der Polizei ausgesagt, K. sei dann plötzlich aus der Wohnung gegangen und habe die Kinder bei ihm gelassen.

Die Anklage geht hingegen davon aus, dass E. seine Exfreundin zwischen 21.30 und 22 Uhr, als die Kinder schliefen, durch stumpfe Gewalt gegen den Hals umgebracht hat. Zu einem ungeklärten Zeitpunkt hören Nachbarn beim Fernsehen einen heftigen Schlag – „als sei ein Möbelstück heruntergefallen“.

Kurz nach 22 Uhr lotst E. seine beste Freundin nach Backnang – angeblich, weil er Schlüssel seiner Wohnung in Weiler zum Stein braucht, die sich im VW Crafter befinden, mit dem die junge Frau unterwegs ist. Ein Anwalt der Nebenklage ist dagegen überzeugt, dass die 27-Jährige E. hilft, die in eine Plastikplane gewickelte Leiche in den Keller zu schaffen und in einer Mülltonne zu verstauen.

1993: Daniel E. kommt in Ludwigsburg zur Welt. Er wächst in Benningen auf, überwirft sich früh mit seinen Eltern. Er macht die Mittlere Reife und gibt an, auch die Fachhochschulreife zu haben. Nach seinem Auszug von Zuhause schmeißt er das Wirtschaftsgymnasium und eine Ausbildung, er wohnt mit wechselnden Partnerinnen in Remseck, Burgstetten und Gerlingen.

Juni 1995: Katharina K. wird geboren. Sie wächst als mittleres von sieben Kindern auf. Familienmitglieder beschreiben sie vor Gericht als humorvolle junge Frau, die Fremden gegenüber schüchtern ist. „Sie ist das einzige meiner Kinder, bei dem in der Jugend alles glatt gelaufen ist“, meint K.s Vater im Prozess. Obwohl sie jung schwanger wird, schafft sie ihren Schulabschluss und eine Ausbildung.

2011: Katharina K.s älterer Sohn kommt zur Welt. Die Beziehung zum Vater des Kindes geht bald darauf in die Brüche.

2013: Daniel E. führt eine Beziehung mit einer jungen Frau, die später als Zeugin vor Gericht aussagen wird. Sie berichtet, anfangs sei E. liebevoll und hilfsbereit gewesen, später kontrollsüchtig, manipulativ und gewalttätig. Er habe sie gewürgt, bis ihr schwarz vor Augen wurde.

2014: Auf der Arbeit in Ludwigsburg lernen sich Katharina K. und Daniel E. kennen. Anfangs verstehen sich der neue Partner und die Familie von K. gut, denn E. finanziert seiner Freundin und ihrer Familie Urlaube und Geschenke. Doch wenn er nach seiner Einkommensquelle gefragt wird, reagiert E. aufbrausend. Er wird zunehmend unbeliebter in der Familie K.

Wie später in einem Strafprozess herauskommt, begeht E. Betrügereien. So soll er unter anderem eine Schufa-Auskunft gefälscht haben, um trotz hoher Schulden an eine Autofinanzierung zu kommen, und zu Unrecht Kindergeld für Katharina K.s Geschwister kassiert haben.

Der Angeklagte soll das gemeinsame Sorgerecht durch Betrug bekommen haben

2016: Katharina K. und Daniel E. ziehen gemeinsam in eine Wohnung in Backnang-Strümpfelbach. Um den Jahreswechsel herum bekommen die beiden ein gemeinsames Kind. Doch die Beziehung ist instabil: K.s Vater und eine Schwester sagen, E. habe seine Freundin immer wieder geschlagen und bedroht. Auch den älteren Sohn von K., der aus einer früheren Beziehung stammt, soll er geschlagen und als Strafe unter die kalte Dusche gestellt haben. Immer wieder habe K. versucht, E. zu verlassen – aber er habe sie immer wieder um den Finger wickeln können. Im selben Jahr gibt es ein Gerichtsurteil gegen Daniel E. . Weswegen, ist noch nicht bekannt.

Juni 2017: Die Beziehung zwischen Katharina K. und ihrem 24 Jahre alten Partner geht endgültig in die Brüche. Familienmitglieder behaupten, der Auslöser sei gewesen, dass Daniel E. die junge Frau im Mai gewürgt habe. Er soll auch gedroht haben, sie umzubringen. Sie zieht zu ihrem Vater nach Steinheim. Weil sie sich nicht ummeldet, geht offizielle Post weiter an die gemeinsame Adresse in Strümpfelbach.

Daniel E. soll nun ohne ihr Wissen ein Sorgerechtsverfahren eingefädelt haben. Da er Post unterschlagen, E-Mails gefälscht und den Behörden eine alte Telefonnummer untergejubelt haben soll, gelingt es ihm, das Gericht und das Jugendamt zu täuschen. Da diese davon ausgehen, K. sei damit einverstanden, und diese zu den Gerichtsterminen (von denen sie nichts weiß) nicht erscheint, billigen sie Daniel E. ein gemeinsames Sorgerecht zu.

K. erfährt später durch einen Zufall von dem mutmaßlichen Schwindel – sie geht dagegen vor. Eine Gerichtsverhandlung, bei der sie den mutmaßlichen Betrug auffliegen lassen will, wird für den 10. November angesetzt.

September 2017: Daniel E. wird vom Amtsgericht Waiblingen zu einer Haftstrafe wegen Betrugs verurteilt. Seine Exfreundin Katharina K. ist mitangeklagt – sie bekommt eine Bewährungsstrafe. Etwa zu dieser Zeit zieht sie wieder in die alte gemeinsame Wohnung in Backnang-Strümpfelbach.

Daniel E. wohnt zu dieser Zeit in einem Büro, das er in Leutenbach-Weiler zum Stein gemietet hat. Hin und wieder übernachtet er auch bei seiner besten Freundin in Großbottwar (Kreis Ludwigsburg). Weil sie Angst vor ihrem Ex-Partner hat, lässt Katharina K. die Schlösser auswechseln.

Vermisstensuche und traurige Botschaft

8. November 2017: Katharina K. wird zum letzten Mal lebend gesehen.

Der Angeklagte Daniel E. besucht kurz einen Freund auf dessen Arbeitsstelle, um Geld abzuholen, das dieser ihm schuldet. Später wird ihm E. auf Facebook schreiben, er stehe unter Mordverdacht – und dass er der Polizei den Besuch bestätigen solle und dass die Ermittler sicher „die Kameras anschauen möchten“.

Am Abend, kurze Zeit später, besucht E. seine Exfreundin Katharina K. und hilft ihr mit handwerklichen Tätigkeiten. Er selbst hat gegenüber der Polizei ausgesagt, K. sei dann plötzlich aus der Wohnung gegangen und habe die Kinder bei ihm gelassen.

Die Anklage geht hingegen davon aus, dass E. seine Exfreundin zwischen 21.30 und 22 Uhr, als die Kinder schliefen, durch stumpfe Gewalt gegen den Hals umgebracht hat. Zu einem ungeklärten Zeitpunkt hören Nachbarn beim Fernsehen einen heftigen Schlag – „als sei ein Möbelstück heruntergefallen“.

Kurz nach 22 Uhr lotst E. seine beste Freundin nach Backnang – angeblich, weil er Schlüssel seiner Wohnung in Weiler zum Stein braucht, die sich im VW Crafter befinden, mit dem die junge Frau unterwegs ist. Ein Anwalt der Nebenklage ist dagegen überzeugt, dass die 27-Jährige E. hilft, die in eine Plastikplane gewickelte Leiche in den Keller zu schaffen und in einer Mülltonne zu verstauen.

Dann überredet E. die 27-Jährige, die keinen Führerschein hat, für ihn eine nächtliche Paketlieferung nach Kassel zu bringen. Sie benutzt seinen geleasten VW Crafter und fährt noch in der Nacht wieder zurück.

Handy- und Motordaten zeigen, dass Daniel E. gegen 22.30 Uhr zu einem Aussiedlerhof in Richtung Großaspach fährt, dort wendet und dann nach Großbottwar fährt. Gegen 23 Uhr ist er wieder in der Wohnung des Opfers, gegen 1.30 Uhr fährt er zu seiner Wohnung in Leutenbach-Weiler zum Stein, um danach wieder nach Strümpfelbach zu fahren. Dort bleibt E. dann den Rest der Nacht.

Dramatische Szenen am Tag nach dem Verschwinden von Katharina K.

9. November: Daniel E. bringt morgens den sechsjährigen Sohn von Katharina K. zur Schule und holt ein Babybett bei der Freundin in Großbottwar. Sein 11 Monate altes Kind bringt er zu Bekannten in Großbottwar-Sauserhof. Gegen 11 Uhr kauft er in der Labag-Tankstelle in Marbach (Kreis Ludwigsburg) zwei Kanister Dieseltreibstoff. Dann fährt er mit dem VW Crafter nach Backnang-Strümpfelbach zum Haus des Mordopfers. Er hilft dort einem Nachbarn, einen alten Rasenmäher zu reinigen. Dann lädt er das Gerät und anderen Sperrmüll in den Transporter und fährt gegen 12.30 Uhr weg. Die Polizei geht davon aus, dass sich die Mülltonne mit der Leiche K.s nun in dem Auto befindet und dass E. den leblosen Körper später mithilfe des Treibstoffs anzünden wird. Von der Mülltonne fehlt bis heute jede Spur.

Verwandte und Freunde K.s machen sich derweil Sorgen, weil K. auf Anrufe und What’s App-Nachrichten nicht reagiert. Als sie von Daniel E.s Eltern erfahren, dass beide Kinder bei E. sind, schrillen bei ihnen die Alarmglocken.

Einer von Katharina K.s Brüdern schlägt auf den Angeklagten ein

Im Lauf des Tages wird E.s weißer Transporter in Oberstenfeld (Kreis Ludwigsburg) zwischengeparkt. Seine beste Freundin, bei der er zu diesem Zeitpunkt wohnt, muss E. mit seinem Mercedes-SUV abholen. Er will sie nicht mit dem Crafter fahren lassen – ob sie aber von dem Verbrechen weiß, ist fraglich.

K.s Geschwister überreden E., die Kinder nach Backnang-Strümpfelbach zu bringen. Dort kommt es am späten Nachmittag zu einer Konfrontation: Als die Familie bemerkt, dass in der Wohnung der Reisepass des elf Monate alten gemeinsamen Sohnes von K. und E. fehlt, nehmen sie das kleine Kind an sich. Einer der Brüder von K. schlägt auf E. ein, um den Aufenthaltsort der Vermissten in Erfahrung zu bringen – dieser beteuert, mit dem Verschwinden nichts zu tun zu haben.

Von den Verwandten K.s genötigt, ruft Daniel E. gegen 17.30 Uhr bei der Polizei an. Sein Tonfall ist ruhig, er klingt eher interessiert als besorgt. Später auf dem Revier gibt er an, K. habe ihren Reisepass mitgenommen – die Beamten gehen deswegen zunächst davon aus, dass die junge Frau aus freien Stücken weggegangen ist.

Auch Katharina K.s älterer Bruder ruft von unterwegs die Polizei an. Sein Anruf, der im Prozess abgespielt wird, macht deutlich: Die Familie hat sofort Daniel E. im Verdacht, die bevorstehende Verhandlung im Sorgerechtsstreit verhindern zu wollen.

Katharina K.s ältere Schwester gibt auf dem Revier in Backnang eine Vermisstenmeldung auf. Denn die Familie hat entdeckt, dass Geldbeutel, Jacke und Schuhe von K. noch in der Wohnung liegen. Ihr Auto steht vor dem Haus – alles Hinweise darauf, dass K. nicht freiwillig verschwunden ist.

Handy- und Motordaten zeigen laut der Polizei, dass E. am Abend, kurz vor 21 Uhr, mit dem VW Crafter zu einer Scheune in Großbottwar-Winzerhausen fährt. Dort bleibt er nur wenige Minuten und fährt danach weiter nach Eglosheim – an den Ort, an dem die Leiche von Katharina K. in Brand gesetzt wurde. Gegen 22.20 Uhr soll E. dort gewesen sein. Er bleibt rund eine Stunde.

Die Motordaten seines Mercedes-SUV widerlegen eine Aussage des Verdächtigen

10. November: Gegen 4 Uhr morgens fährt E. Handy- und Autodaten zufolge nach Eglosheim. Überwachungskameras aus der Gegend zeigen einen Mercedes GL mit Anhänger. Letzteren konnte die Polizei nie finden. Gut eine Stunde später erreicht E. Asperg – dort wurde später die Leiche gefunden. Später fährt er erneut zurück an den Brandort in Asperg – die Staatsanwaltschaft wird später davon ausgehen, dass E. eine Plane, in die die Leiche gewickelt war, hier versteckt.

Die Polizei wendet sich mit einer Vermisstenmeldung an die Öffentlichkeit und die Medien. Die Ermittler gehen jetzt vom Schlimmsten aus und gründen eine Ermittlungsgruppe, der zeitweise 50 Beamte angehören. Die Spurensicherung durchsucht die Wohnung in Backnang-Strümpfelbach. Ein Leichenspürhund schlägt im Wohnzimmer an – und die Beamten finden Blutspuren am Boden.

Die beiden kleinen Söhne von Katharina K. sind inzwischen bei Verwandten untergebracht.

Der Gerichtstermin in dem Sorgerechtsstreit vor dem Oberlandesgericht findet ohne Katharina K. statt – allerdings im Beisein von zwei Polizisten. Daniel E. lässt sich von seiner Anwältin vertreten. Er gilt schon jetzt als Tatverdächtiger, wirkt aber bei allen Maßnahmen der Polizei bereitwillig mit. Er beteuert, mit K.s Verschwinden nichts zu tun zu haben und die Wohnung nicht verlassen zu haben, nachdem die junge Frau gegangen sei. Die Polizei überwacht sein Telefon und observiert ihn – doch er bemerkt die Verfolger.

Der Pächter eines Gartengrundstücks in Asperg (Kreis Ludwigsburg) bemerkt, dass sein Komposthaufen verwüstet ist. Er geht davon aus, dass Tiere dafür verantwortlich sind, und schenkt dem keine weitere Beachtung.

11. November: Die Polizei stürmt in Großbottwar das Haus der Mutter von E.s bester Freundin. Dort hatte E. aus Angst vor den Geschwistern des Opfers übernachtet. Daniel E. wird festgenommen. Zu seiner Verhaftung haben unter anderem die Motorsteuerdaten seines Mercedes-SUV geführt. Diese beweisen, dass E. entgegen seiner Behauptung in der Nacht mit dem Wagen unterwegs war.

Als ein Polizist ihm dies später vorhält, entgegnet E., vergessen zu haben, dass er in der Nacht ein paar Dinge in der Wohnung seiner Freundin geholt hätte. In einem dritten und letzten Verhör schweigt E.

Die Auswertung der Navigationsgeräte von E.s Mercedes und des geleasten Transporters läuft derweil. Sie dauert aber zu lange, um bei der fieberhaften Suche nach Katharina K. helfen zu können.

Ebenfalls am 11. November durchsucht die Polizei die Mülldeponie in Backnang-Steinbach nach der Vermissten oder nach Spuren von ihr. Denn E. soll am Tag nach K.s Verschwinden Sperrmüll weggebracht haben. Gefunden wird jedoch nichts. Auch in den Tagen danach geht die Suche weiter. Der Einsatz von Spürhunden und eines Hubschraubers bringen keinen Erfolg.

In Backnang ermordet, in Eglosheim angezündet, in Asperg versteckt

In den Tagen darauf gehen einige Hinweise aus der Bevölkerung ein. Unter anderem glaubt jemand, K. am Flughafen in Rom gesehen zu haben. Die Polizei bewertet jedoch keinen der Tipps als relevant. Für erfolgversprechend hält sie dagegen Daten aus der App „MoovOn“, die Daniel E. auf seinem Handy installiert hat.

15. November: Der Pächter des Gartengrundstücks in Asperg entdeckt in seinem Komposthaufen eine Leiche. Sie weist Brandspuren auf – trotzdem bringt eine Tätowierung schnell die Gewissheit, dass es sich um die vermisste zweifache Mutter handelt. Die Polizei teilt die traurige Nachricht zunächst den Angehörigen mit, auf einer Pressekonferenz in Waiblingen wird auch die Öffentlichkeit informiert.

16. November: Das Mordopfer wird obduziert. Die Arbeit der Gerichtsmediziner wird durch die Auswirkungen des Feuers am Körper der Toten erheblich erschwert. Die Hitze hat innere und äußere Organe des Opfers verletzt – gelebt hat Katharina K. zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr. Als Todesursache macht die leitende Spezialistin eine „komprimierende stumpfe Gewalt gegen den Hals“ aus – also ein Erwürgen oder Ersticken. Die Obduktion bringt auch eine Stichwunde im Brustkorb zutage, diese war jedoch wohl nicht tödlich.

17. November: Fahrzeug- und Handydaten führen die Ermittler zu einem Gartengrundstück bei Eglosheim (Kreis Ludwigsburg). Ein Spürhund schlägt an – die Polizisten entdecken eine blaue Plastikplane mit Blutspuren und auf einigen Betonplatten Brandflecken, ein Haarbüschel und einen Fetzen Stoff. In diesem Garten, so sind die Ankläger überzeugt, hat jemand versucht, die Leiche von Katharina K. zu verbrennen.

An der Plane finden sich später DNA-Spuren von Katharina K., Daniel E. und einer dritten, unbekannten Person. Letztere Spur kann keinem Polizisten, keinem Zeugen und auch keinem registrierten Straftäter zugeordnet werden.

Der Prozess

März 2018: Daniel E. sitzt nicht mehr nur in U-Haft, sondern tritt eine Haftstrafe an, zu der er im September 2017 vom Amtsgericht Waiblingen verurteilt worden war.

April 2018: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Mordes. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte die junge Frau gleich am Abend des 8. November getötet hat – aus niederen Beweggründen. Damit sieht sie mindestens ein Mordmerkmal erfüllt.

22. Oktober: Der erste Prozesstag beginnt unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Der Angeklagte Daniel E. macht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Als Zeugen sagen am ersten Tag zwei Polizisten sowie K.s Vater und ihre ältere Schwester aus. Beide belasten den Angeklagten massiv. Dieser zeigt sich von den teils emotionalen Aussagen unbeeindruckt, er konzentriert sich fast den ganzen Prozesstag auf seine Unterlagen und macht sich Notizen.

25. Oktober: Am zweiten Prozesstag sagt – neben einigen Nachbarn des Mordopfers – die beste Freundin des Angeklagten aus. Sie und ihre Mutter beschreiben E. als fröhlich und hilfsbereit. Die Großbottwarerin beteuert, nichts von dem Verbrechen gewusst zu haben. Kritische Fragen zum Sorgerechtsstreit oder dem Verschwinden von K. habe sie ihrem Kumpel nicht gestellt. Als die Staatsanwältin der Zeugin nicht glaubt und sie in die Zange nimmt, bricht die junge Frau, die sich selbst als psychisch labil beschreibt, zusammen. Daniel E. zeigt angesichts dessen keine Regung. In der Haft hatte ihm die Freundin mitgeteilt, den Kontakt nicht halten zu können, solange seine Schuld nicht geklärt sei. Ihre Rolle in dem Fall bleibt ungeklärt.

13. November: Daniel E. und sein Verteidiger stellen einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Uwe Tetzlaff: Dieser habe den Vater des Angeklagten mit einem missverständlichen Schreiben geladen und Daniel E. keine Gelegenheit gegeben, sich zur Ladung seines Vaters zu äußern.

15. November: Vor Gericht stellt die Gerichtsmedizinerin ihre Erkenntnisse vor. DNA- und Blutspuren belasten den Angeklagten Daniel E.: Sein genetischer Fingerabdruck findet sich an der Plane am Verbrennungsort, Blut des Opfers an einem Teppich in seiner Wohnung.

20. November: Polizisten erläutern das Bewegungsprofil des Angeklagten, das sie erstellt haben. Die Aufzeichnungen von Handys, Navigationsgeräten und Motorsteuerdaten der Autos belasten Daniel E. schwer.

22. November: Die beste Freundin des Opfers sagt aus. Die junge Frau traut sich nur an der Seite ihrer Mutter und eines Wachtmeisters in den Zeugenstand.

26. November: Die Schilderung von Daniel E.s Ex-Freundin, die als Zeugin geladen ist, erinnert erschreckend an das Zusammenleben des Angeklagten mit dem Mordopfer. Sie erzählt, E. sei manipulativ und gewalttätig gewesen. Der psychiatrische Sachverständige geht davon aus, dass E. schuldfähig ist: Er habe zwar stark ausgeprägte narzisstische, dissoziale und psychopathische Persönlichkeitsmerkmale, dies habe aber keinen Einfluss auf seine Steuerungsfähigkeit.

4. Dezember: Der Angeklagte bricht sein Schweigen – und leugnet die Tat weiter. Er wirft der Polizei Ermittlungsfehler vor und behauptet, Katharina K. sei am Abend ihres Verschwindens aufgebrochen, um sich mit einem anderen Mann zu treffen. Die Ankläger bezeichnen die Version als „hanebüchen“ – sie fordern in ihren Plädoyers lebenslange Haft und beantragen, eine besondere Schwere der Schuld festzustellen.

13. Dezember: Das Landgericht Stuttgart befindet Daniel E. für schuldig. Er muss wegen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld lebenslang in Haft – und kann nicht nach 15 Jahren entlassen werden. Wie lange seine zusätzlich zu verbüßende Haft dauert, muss nach besagten 15 Jahren entschieden werden. E.s Anwalt kündigt an, in Revision zu gehen.