Der Arbeitskreis „City-Logistik“ hat dem Stuttgarter Gemeinderat seine Empfehlungen für eine bessere Belieferung der Geschäfte in der Innenstadt vorgestellt. Vom mehreren Containerstandorten aus sollen die Pakete vor allem mit Lastenrädern mit Elektroantrieb verteilt werden.

Stuttgart - Der Arbeitskreis „City-Logistik“ hat am Dienstag im Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderates seine Empfehlungen für eine bessere und umweltgerechtere Belieferung der Geschäfte und der Bewohner in der Innenstadt vorgestellt. Im Mittelpunkt der Vorschläge steht die Einrichtung mehrerer Containerstandorte im öffentlichen Raum, von denen aus Pakete den ganzen Tag über mit Elektrolastenrädern oder zu Fuß verteilt werden können. Für nach wie vor notwendige Transporte schwerer Güter mit Kleinlastern soll es ein um eine Stunde auf zwölf Uhr verlängertes Zeitfenster geben. „Dadurch könnte die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge verringert werden“, sagte Rainer Schwarzmann vom Beratungsunternehmen PTV Group aus Karlsruhe, das 2012 eine Studie zur City-Logistik in Stuttgart erstellt hat.

 

Steffen Raiber vom Stuttgarter Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation erläuterte das Ergebnis einer Kurzstudie über den Einsatz von Lastenrädern bei der Güterzustellung. „Innerhalb des Bereichs zwischen Hauptbahnhof, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz, Eberhardstraße und Planie können rund 75 Prozent des gesamten Paketaufkommens abgedeckt werden“, erklärte er den Stadträten. Etwa 50 Prozent der Güter entfielen auf die Königstraße, weitere 25 auf umliegende Straßen. Grundlage der Kurzstudie seien die Logistikdaten zweier großer Unternehmen, die einen Marktanteil von rund 35 Prozent hätten.

Das Lastenrad-Konzept benötigt nach Angaben des Wissenschaftlers mehrere „städtische Umschlagflächen“ mit jeweils zwölf bis 54 Quadratmetern. Zudem müsse es dort Rangierflächen für 7,5-Tonner und Sattelzüge geben. „Es muss gewährleistet sein, dass die Flächen an Wochentagen von 9 bis 19 Uhr verfügbar sind“, heißt es in der Kurzstudie. Zudem seien geschützte Abstellplätze für E-Lastenräder und Ladestationen erforderlich.