Betreiber von Clubs in der Stuttgarter Innenstadt beklagen sich über vermehrte Kontrollen durch das Ordnungsamt.
Stuttgart - Rückblende: noch vor 15 Jahren gab es in der Stuttgarter Innenstadt kaum Clubs, die Älteren sprechen in diesem Kontext von Discotheken. Wer an einem ansprechenden Nachtleben interessiert war, nahm den Weg, den viele Stuttgarter Kreative damals bestritten: der Kauf eines Tickets nach Berlin – ohne Rückfahrkarte. Heute sieht die Clublandschaft ganz anders aus, das Angebot hat sich diversifiziert, die Stadt erreicht mit ihrem Partyangebot überregional junge Besucher, die Stuttgart bisher so sexy wie Hannover gefunden haben. Die Bandbreite der Ausgehmöglichkeiten ist mittlerweile so groß, dass in den zurückliegenden Monaten ein neues Publikum sein Interesse am Nachtleben entdeckt hat: Sicherheits- und Ordnungskräfte der Stadt.
Dabei haben Polizei, Ordnungsamt, Finanzamt und Zoll die Clubs so häufig besucht, dass etliche Betreiber klagen. „Wir haben überhaupt nichts dagegen, kontrolliert zu werden. Uns geht es aber um eine Verhältnismäßigkeit: Muss man wegen eines unbegründeten Verdachts mit zehn Beamten mitten im laufenden Betrieb vorbeikommen? Die Kontrollen stehen in keinem Verhältnis, da werden im schlimmsten Fall Existenzen ruiniert“, sagt Heiko Grelle, einer der Gesellschafter des Gastronomiebetriebs Schräglage, der in Stuttgart für einen Club und ein Restaurant verantwortlich zeichnet. Andere beschweren sich ebenfalls, wollen aber ihren Namen nicht in der Zeitung lesen, weil sie befürchten, noch stärker im Fokus zu stehen.
Alkohol als Katalysator für Gewalt
Bei den Großkontrollen geht es zunächst nicht um die Lizenzen und formalen Bedingungen der Szenegastronomie. Der Anlass findet sich in einem nüchternen Zahlenwerk, der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2011. Darin erkannte die Polizei die Tendenz, dass unter Jugendlichen die Zahl der Gewaltstraftaten seit Jahren kontinuierlich gestiegen war. In den meisten Fälle hatten die Täter zuvor einiges getrunken. „Alkohol ist ein Katalysator für Gewalt“, sagt der Polizeipräsident Thomas Züfle über den Zusammenhang. Zusammen mit den Ordnungsbehörden wurde eine Einsatzkonzeption erarbeitet, zu der die Kontrollen in der Szene zählen.
Neben der Jugendgewalt scheinen drei Punkte im Fokus zu stehen: Zum einen bemängeln Anwohner und Bürger, die sich nicht ins Clubgetümmel stürzen wollen, die nachlassende Sicherheit in der Innenstadt – das ist das Thema der Polizei. Zum Zweiten richten sich die Kontrollen gezielt gegen Gastronomien, die vom Amt für Öffentliche Ordnung eine Barlizenz erteilt bekommen haben. Sobald in diesen Einrichtungen aber getanzt wird, fordert die Stadt eine Clubkonzession. Zum Dritten nutzt die Szene verstärkt sogenannte Off-Locations, also Räume, die nur für einen kurzen Zeitraum mit einer Mischung aus Kunst und Clubkultur bespielt werden.
Unterscheidung zwischen Club und Bar
In der Auseinandersetzung zwischen Kulturschaffenden und Behörden gab es in diesem Bereich der Raumumwandlung in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme. Diese Punkte kontrollieren Mitarbeiter der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung. „Wir unterstützen sie dabei“, erläutert ein Polizeisprecher. Wenn bei einer Kontrolle etwa ein Polizeibeamter ein Foto mache, dann nicht, weil er ermitteln würde. „Sondern weil wir die technische Ausrüstung dafür haben“, so der Polizeisprecher. Diese Fotos, so bestätigt die Polizei, sollen unter anderem dokumentieren, ob trotz fehlender Konzession eine Disco betrieben wird, wenn eigentlich nur eine Schank- oder Schank- und Speisegaststättenkonzession vorliege.
Bei den Konzessionen gibt es grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten, wenn das Tanzbein ins Spiel kommt: Club oder nicht Club, das ist dann die Frage. „Es geht um die Sicherheitsvorkehrungen“, erläutert Timo Luppold, der Sachgebietsleiter für Gaststätten im Ordnungsamt. Zwei Kriterien müssen bei der Konzessionsvergabe erfüllt sein: das Baurechtsamt muss dem Betrieb in dem Gebäude zustimmen, und der Antragsteller muss geeignet sein. „Ein reines Tanzlokal ist nun einmal eine besondere Betriebsart, bei der bestimmte Vorschriften gelten.“ Die Beurteilung, ob es sich um eine Schankgaststätte oder um ein Tanzlokal handelt, geht aus dem Betriebskonzept vor, mit dem sich der Betreiber bei den Ämtern melde. Die einzige Zwischenform sei eine Gaststätte mit „gelegentlichem Tanzbetrieb“ – einmal im Monat, höchstens zwölfmal im Jahr bedeute das. Eine Regelung, unter die vielleicht der Tanztee im gediegenen Café, wohl kaum aber ein Club an der Theo fällt.
Schlechte Kommunikation mit den Behörden
„Wir verstehen nicht, wieso man die letzten sechs Jahre vieles hat laufen lassen und jetzt auf einmal alles schlecht ist. Man hat das Gefühl, dass der Stadt die Theodor-Heuss-Straße auf einmal ein Dorn im Auge ist“, sagt ein Gastronom, der eine Bar in Theo-Nähe betreibt. Der Club Schräglage wurde in den vergangenen Monaten viermal kontrolliert, zweimal mit einem ganz großen Aufgebot. In einem internen Protokoll der Kontrollen, das der StZ vorliegt, beklagen die Clubverantwortlichen dabei vor allem eine schlechte Kommunikation mit den Behörden. „Beanstandungen werden nur mündlich ausgesprochen, die Bilanz einer Zollkontrolle vom November haben wir erst vor wenigen Wochen in schriftlicher Form erhalten.“
Auf Kritikpunkte könne man so zum einen schlecht reagieren, sagt Heiko Grelle, zum anderen würden durch die Polizei mitunter Punkte moniert, die das Amt für öffentliche Ordnung längst abgesegnet hatte. Die Problematik der Unterscheidung zwischen Bar- und Clublizenz ist darüber hinaus vielen Gastronomen ein Dorn im Auge. „Diese Differenzierung entspricht der Realität schon lange nicht mehr“, so Grelle „In jeder Bar gibt es einen DJ, sonst ist sie nicht konkurrenzfähig.“
Die Clubszene wünscht sich mehr Dialog, einige Gastronomen regen einen Runden Tisch an. „Wir wissen einfach nicht, an wen wir uns bei der Stadt wenden sollen“, so ein Veranstalter. Dabei ließen sich seiner Meinung nach durch eine bessere Kommunikation etliche Missverständnisse ausschließen.