Zwei junge Tübinger werden beim Containern erwischt. Nun müssen sie sich wegen Diebstahls und Hausfriendsbruchs verantworten. Rezzo Schlauch, ehemals Fraktionschef der Grünen im Bundestag, hat ihr Mandat übernommen – und zwar pro bono, also ohne Kosten für seine Mandanten.

Tübingen/Stuttgart - Die in Tübingen von der Polizei gestellten Müllsammler haben prominenten Beistand erhalten: Der Rechtsanwalt Rezzo Schlauch, ehemals Fraktionschef der Grünen im Bundestag, hat ihr Mandat übernommen – und zwar pro bono, also ohne Kosten für seine Mandanten. Sein Ziel: Er möchte das Thema Lebensmittelverschwendung und Containern grundsätzlich juristisch klären lassen, wenn möglich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

 

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Vorgeworfen wird den Tübinger Aktivisten Saray und Till, die ihre Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchten, Hausfriedensbruch und versuchter gemeinschaftlicher Diebstahl. Ihr Vergehen: Sie hatten aus den Abfallbehältern des Rewe-Supermarkts im Tübinger Westen noch brauchbare Waren gesammelt. Anfang Mai hatten sie dabei der stellvertretende Marktleiter und ein Sicherheitsmann überrascht; sie wurden festgehalten und der Polizei übergeben. Einbruch warf diese ihnen vor, Saray und Till sollen das Schloss des Drahtkäfigs geknackt haben, das die Abfalltonnen sicherte. „Das Schloss war bereits Tage zuvor von jemand Unbekanntem aufgebrochen worden. Die Mülleimer waren für uns frei zugänglich“, erklären die Beschuldigten.

Schlauch will vor das Bundesverfassungsgericht

Rezzo Schlauch ist eigentlich mittlerweile Privatier. „Ich arbeite nur noch gelegentlich für Freunde als Anwalt.“ Doch das Thema Lebensmittelverschwendung hält er für einen ausgemachten Skandal. Als er in unserer Zeitung von der Festnahme der Tübinger Containerer las, wusste er: „Da muss ich helfen.“ Er hofft, dass es zu einer Verhandlung am Tübinger Amtsgericht kommt. Dann möchte er den Richter dazu bewegen, den Fall als Vorlagebeschluss ans Bundesverfassungsgericht abzugeben. „Das ist dann möglich, wenn ein Richter der Meinung ist, dass etwas grundsätzlich geklärt werden muss.“ Dazu passt, dass beim Bundesverfassungsgericht bereits die Klage zweier Studenten aus Bayern liegt, die wegen Containerns verurteilt worden sind und das jetzt von höchster Instanz klären lassen möchten. Ende des Jahres soll darüber entschieden werden.

Gleich mehrere juristische Anmerkungen hat Schlauch zu diesem Fall. „Früher gab es den Paragrafen des Mundraubs, der abgeschafft wurde, als die Selbstbedienungsläden Mode wurden.“ Danach sei das Mitnehmen von Lebensmitteln von geringem Wert für den eigenen Verzehr straffrei gewesen. Mit „Dereliktion“ bringt Schlauch noch einen anderen juristischen Fachbegriff ins Spiel. „Wenn ich ein Hochglanzmagazin im Zug lese und dann liegen lasse und ein anderer nimmt es, ist das kein Diebstahl.“ Ähnlich sieht Schlauch die Rechtslage beim Sammeln weggeworfener Lebensmittel.

Die Tübinger Containererszene um Saray und Till bereitet eine Demonstration vor. An diesem Samstag wollen sie um 12 Uhr vor dem Rewe-Markt im Schleifmühleweg gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln protestieren.