Im Wintersportort Ischgl war es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Die Kläger wollen die Urteile durch alle Instanzen bekämpfen.

Wien - Im Zusammenhang mit dem Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl hat das Landesgericht in Wien die ersten zivilrechtlichen Klagen abgewiesen. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. „Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll“, begründete das Gericht das Urteil.

 

Tausende Urlauber infizierten sich vermutlich in überfüllten Apres-Ski-Bars

Zudem sei den Behörden der Republik weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten, hieß es weiter. Die klagenden Parteien hätten nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen. Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Kläger vertritt, will die Urteile durch alle Instanzen bekämpfen. „Wir werden es nicht zulassen, dass über die massiven Behördenfehler in Ischgl im Jahr 2020 der Mantel des Schweigens gebreitet wird“, sagte der Obmann des Vereins, Peter Kolba. „Wir werden gegen diese Skandalurteile Berufung erheben, weitere Klagen einbringen und eine Sammelklage organisieren“.

In dem für seine Partyszene bekannten Wintersportort Ischgl war es im März 2020 mitten in der Skisaison zu einem Corona-Ausbruch gekommen. Tausende Urlauber, darunter viele Deutsche, infizierten sich vermutlich unter anderem in überfüllten Apres-Ski-Bars. Die in ihre Heimatländer zurückgekehrten Wintersportler verbreiteten daraufhin das Virus in ganz Europa.

Am Landesgericht Wien wurden im Zusammenhang mit Ischgl mehrere Klagen eingebracht. Weitere Urteilte würden demnächst erwartet, einige Prozesse wurden allerdings aufgrund der Corona-Pandemie verschoben. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Amtsträger aus Tirol wurden von der Staatsanwaltschaft Innsbruck bereits eingestellt. Anklagen wurden keine erhoben, da es keine Beweise für ein schuldhaftes Verhalten gebe, teilte die Behörde im November mit.