Die Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise werden nach und nach gelockert. Welche die aktuellsten Änderungen sind, ist hier aufgelistet.

Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung passt die Corona-Maßnahmen stetig an, viele Beschränkungen werden nach und nach gelockert. Alle aktuellen Regeln gibt es hier auf einen Blick:

 

Treffen und Feiern im privaten Raum

Im privaten Raum dürften derzeit bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) und Angehörige des gleichen Haushalts sowie Partner gilt diese Beschränkung nicht. Auch bei privaten Feiern in öffentlich mietbaren Räumen wie Restaurants oder anderen Veranstaltungsstätten war die Personenzahl bislang auf zehn begrenzt – das soll sich nun ändern.

Ab dem 9. Juni sollen sich bis zu 20 Personen aus verschiedenen Haushalten zu privaten Feiern in privaten Räumen treffen dürfen. Bei Privatveranstaltungen in öffentlich angemieteten Räumen – zum Beispiel Hochzeiten, Taufen und Geburtstage – sollen künftig bis zu 99 Menschen zusammenkommen dürfen. Dabei sind die Hygienevorschriften der Gaststätten einzuhalten, auch die geltenden Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum bleiben bestehen.

Einen Überblick über die Lockerungen in Baden-Württemberg seit Pfingsten finden Sie hier: Das ist in den Pfingstferien erlaubt – und das nicht

Für Familienmitglieder und Personen aus dem gleichen Haushalt gilt die Personenbeschränkung weiterhin nicht – kommen von ihnen allerdings mehr als 20 Personen zusammen, darf keine weitere nicht verwandte oder nicht im Haushalt lebende Person hinzukommen. Ein Beispiel: Wohnen vier Personen in einem Haushalt zusammen, dürfen maximal 16 weitere nicht verwandte Personen hinzukommen. Kommen drei Verwandte dazu, dürfen nur noch 13 nicht verwandte Personen hinzukommen.

Welche Regeln aktuell in Deutschland gelten, lesen Sie hier: Ein Überblick zu den aktuellen Lockerungen in den Bundesländern

Reisen

In Baden-Württemberg sollen nach den Plänen der Landesregierung ab dem 15. Juni wieder Reisebusse fahren dürfen. Das teilte ein Regierungssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Es werde eine Verordnung angestrebt, die Busreiseunternehmen ermögliche, ihr Geschäft wieder aufzunehmen. Sozial-, Verkehrs- und Justizministerium sollen in dieser Woche eine entsprechende Hygieneverordnung erarbeiten. In anderen Bundesländern sind Busreisen unter Einhaltung der Hygieneregeln bereits wieder erlaubt – etwa im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen.

Mehr Informationen zu den aktuellen Reisebeschränkungen gibt es hier: Diese Corona-Regeln gelten in den Urlaubsländern