Nun ist es raus: Zum Jahreswechsel soll es ein Verbot von Feuerwerkskörpern geben – wie auch schon beim letzten Mal. Was das für Stuttgart bedeutet, lässt sich schon erahnen.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Eine Entscheidung mit sprichwörtlichem Knalleffekt: Auch an diesem Silvester soll es kein Feuerwerk geben – weder im Verkauf noch auf öffentlichen Plätzen gezündet. Das hat die Bund-Länder-Konferenz im Zuge neuer Corona-Maßnahmen am Donnerstag beschlossen. Doch was bedeutet das für Stuttgart? Die Stadtverwaltung gibt sich noch zurückhaltend. Berlin kam indes entsprechenden Beratungen zuvor.

 

In einer ersten Reaktion gegenüber unserer Zeitung geben sich die Verantwortlichen im Rathaus noch zurückhaltend. „Die Landeshauptstadt Stuttgart hat noch keine Entscheidung zum Feuerwerk anlässlich des Jahreswechsels getroffen“, sagt Stadtsprecher Martin Thronberens. Die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels werde man „nun in unsere Beratungen miteinbeziehen“.

Die Polizei wartet erst einmal ab

Die Stuttgarter Beratungen sind schon länger geplant. Unter anderem geht es auch um den Umgang mit den temporären Bauten in der Innenstadt – etwa mit dem Riesenrad auf dem Schlossplatz. Auch die Stuttgarter Polizei sieht noch keine konkreten Folgen des Böllerverbots, auch wenn es das bereits beim letzten Jahreswechsel schon gegeben hat. „Jetzt sind das Land und die Stadt am Zug, wie das umgesetzt werden soll“, heißt es im Polizeipräsidium. Bei den geplanten gemeinsamen Besprechungen gebe es noch reichlich Klärungsbedarf.

Die grün-schwarze baden-württembergische Landesregierung und die unionsgeführten Bundesländer hatten beim Bund-Länder-Gipfel ein generelles Verkaufsverbot für Pyrotechnik vor Silvester vorgeschlagen. „Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen“, hieß es in der Vorlage. Bund und Ministerpräsidenten waren sich darüber dann am Donnerstag einig.