Herr Nopper, die Stadt hätte die Corona-Demo nicht zulassen dürfen. Warum hat sie es getan?
Das Gegenteil, von dem, was Sie sagen, ist richtig. Die Stadt hätte die Versammlung nicht verbieten dürfen. Es gab vor der Versammlung auf der Grundlage der Anmeldungen überhaupt keinen rechtlich begründbaren Ansatz, ein Versammlungsverbot auszusprechen. Die Anforderungen dafür liegen in Anbetracht der grundrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit sehr hoch.
Das Sozial- und Gesundheitsministerium sieht das anders.
Wie das Ministerium zu seiner Rechtsauffassung kommt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Ganz offensichtlich hat das Sozialministerium den konkreten Fall nicht im Auge gehabt. Das Ministerium hätte uns im Übrigen ja anweisen können, die Demo zu verbieten. Das ist nicht erfolgt.
Sie hätten auf den Infektionsschutz verweisen können.
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen und ohne Weiteres erklären, dass der Infektionsschutz überwiegt. Die Anmelder haben uns ja gerade zugesagt, dass sie die Coronabeschränkungen einhalten werden.
Es war doch absehbar, dass gegen die Maßnahmen verstoßen wird – spätestens seit der Demonstration in Kassel vor eineinhalb Wochen.
Eine Versammlungsbehörde kann eben nicht pauschal auf ähnliche Versammlungen in anderen Städten verweisen, vielmehr muss sie den konkreten Einzelfall entscheiden. Im Übrigen hat nach Aussagen unserer Versammlungsbehörde der Anmelder Michael Ballweg bei früheren Versammlungen die Beschränkungen im Wesentlichen eingehalten.
Die Realität am Samstag war eine ganz andere. „No mask“, wie es auf Plakaten hieß, war gewissermaßen das Programm.
Einspruch! Im Polizei- und Ordnungsrecht gilt immer die Ex-ante-Perspektive – was wusste die Behörde vor der Versammlung. Ich kann das Verhalten der Ordnungsbehörde nicht ex-post bewerten. Hinterher ist man immer schlauer. Aus der Perspektive der vergangenen Woche hat sich jedenfalls keine Verbotslage abgezeichnet.
Es gab doch aber viele Stimmen, die vorher gewarnt haben, dass die Maßnahmen mutmaßlich nicht eingehalten würden.
Ja, ohne konkrete Anhaltspunkte erst ganz kurz vor der Versammlung. Nach Einschätzung unserer Versammlungsbehörde hätte das Verwaltungsgericht ein Versammlungsverbot gekippt.
Es hagelt kritischen Reaktionen – auch aus der Bundespolitik. Außenminister Maas schrieb: „Alle haben das Recht, zu demonstrieren“. Wenn aber „Tausende ohne Maske und Abstand unterwegs sind, verstößt das gegen jede Regel und erst recht gegen jede Vernunft“.
Es widerspricht auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Teilnehmer den grundrechtlichen Schutzmantel der Versammlungsfreiheit missbrauchen, um sich den Corona-Beschränkungen zu entziehen. Nochmals: Es gab keine Rechtsgrundlage, um die Demo zu verbieten. Das haben Ordnungsbehörde und Polizei vergangene Woche im Einvernehmen festgestellt.
Das ist doch naiv. In Kassel war die Polizei bei dem Versuch, die Corona-Beschränkungen durchzusetzen, zwischen alle Stühle geraten. Das zeichnete sich auch in Stuttgart ab.
Nein, etwas anders ist naiv, nämlich Ihre Einschätzung, dass ein Versammlungsverbot vor Gericht Bestand gehabt hätte. Und naiv ist es auch, zu glauben, alle hätten sich an ein Versammlungsverbot gehalten. Dann wären wir möglicherweise in eine noch größere Bredouille geraten. Immerhin ist die Versammlung in Stuttgart deutlich friedlicher gelaufen als diejenige in Kassel.
Wenn eine Demonstration nicht zugelassen ist, findet sie nicht statt.
Leicht gesagt, kommen Sie doch mal gegen ein paar tausend Leute an, die dann trotzdem kommen und in der Stadt herumvagabundieren.
Die Polizeigewerkschaften sehen die Verantwortung für die Situation am Samstag auch bei der Stadt.
Dann sprechen Sie doch mal mit dem Stuttgarter Polizeipräsidium. Das hat den Ordnungsbürgermeister in eine ganz andere Richtung beraten. Die Konzeption ist gemeinsam entwickelt worden. Alles fand in engem Einvernehmen statt. Sie können gerne den Herrn Polizeipräsidenten Lutz darauf ansprechen.
Wenn eine Versammlung erlaubt ist und dort gegen Corona-Beschränkungen verstoßen wird, muss die Polizei eingreifen, kann es faktisch aber nicht umsetzen, ohne dass Verdichtungen entstehen. Die Stadt hat die Polizei in eine unmögliche Situation gebracht.
Das war doch abgestimmt! Die Polizei hat gesagt: Wenn die Demo verboten wird, haben wir es noch schwerer.
Wo waren Sie am Samstag?
Ich war in ständiger Rufbereitschaft. Vor Ort waren der Ordnungsbürgermeister sowie die Ordnungsamtsleiterin.
Ein Fehler?
Nein, ich war jederzeit telefonisch erreichbar und wäre, wenn es die Lage vor Ort erfordert hätte, innerhalb kurzer Zeit vor Ort gewesen.
Sie erklären vieles zur Chefsache. Warum nicht die Corona-Demo?
Wir haben einen Ordnungsbürgermeister, zu dessen Kernaufgaben die hoheitliche Begleitung von Versammlungen gehört. Ein Oberbürgermeister kann nicht überall sein und in einer Großstadt kann der Oberbürgermeister nicht alles alleine machen.
Stuttgart hat im negativen Sinn Imagewerbung betrieben – nämlich als Hauptstadt der Gegner von Corona-Schutzmaßnahmen.
Sie erklären Stuttgart völlig ohne Not zur Hauptstadt der Gegner von Corona-Schutzmaßnahmen. Wir sind es nicht und wollen es auch nicht sein. Der überwiegende Teil der Demonstranten kam nicht aus Stuttgart, sondern von außerhalb. Stuttgart hat deswegen einen solchen Titel nicht verdient. Jede Woche kann irgendwo in Deutschland eine Querdenker-Demo stattfinden. Die sogenannten Querdenker scheinen sich in der ganzen Republik zu tummeln, wie man an Demonstrationen etwa in Berlin, Kassel, Dresden sieht.
Es kann Ihnen doch nicht gefallen, wenn Stuttgart dieses Image bekommt?
Es kommt doch nicht darauf an, ob einer Stadtverwaltung eine solche Versammlung gefällt. Es geht darum, ob sie das Recht hat, sie zu verbieten. Wir hatten keine Rechtsgrundlage, das zu tun.
Sie haben Ihre Möglichkeiten aber auch nicht ausgereizt.
Wir hätten sehenden Auges ein Verbot ausgesprochen, das rechtswidrig gewesen wäre. Das kann man als Behörde nicht machen. Wir mussten eine juristisch begründbare Entscheidung treffen.
Hätte es dann nicht einen deutlichen Appell des OB im Vorfeld gebraucht?
Die Leute kommen doch zu einem ganz erheblichen Teil von außerhalb. Die Frage ist auch, ob man mit einem solchen Appell die Leute nicht erst recht stimuliert, zu einer solchen Versammlung zu kommen.
Die Ordnungswidrigkeiten vom Samstag sollen geahndet werden, haben Sie angekündigt. Wie soll das gehen? Es waren etwa 15 000 Leute. Fast niemand hat eine Maske getragen.
Wir werden auf jeden Fall auf die Veranstalter zugreifen. Bei den Teilnehmern geht dies nur, soweit wir sie identifizieren können.
Werden dann einzelne herausgepickt?
Sobald uns die Anzeigen der Polizei vorliegen, wird unsere Ordnungsbehörde diese mit hohem Nachdruck verfolgen.
Was lernen Sie aus dem Samstag?
Dass die Anmelder der Querdenker-Demonstration vom Samstag unzuverlässig sind und die Corona-Auflagen nicht einhalten. Wir werden alles daran setzen, dass diese Anmelder keine Versammlung mehr in Stuttgart durchführen können.
Brauchen Sie dafür eine andere Corona-Verordnung?
Nein, das gibt das geltende Versammlungsrecht her.
Dann hätte es das doch auch für die Versammlung am Samstag hergegeben?
Nein, die Versammlungsanmelder auf dem Marienplatz waren bisher in Stuttgart nicht in Erscheinung getreten und Herr Ballweg hat sich in der Vergangenheit nach Aussage unserer Ordnungsbehörde, wie gesagt, weitgehend an die Auflagen gehalten.
Hat die Stadt der Polizei „den Mist vor die Füße gekippt“, wie die Deutsche Polizeigewerkschaft behauptet?
Nein, die Stadt hat sich im Vorfeld und während der Einsätze eng mit der Stuttgarter Polizei abgestimmt. Im Übrigen zitiere ich den Sprecher der Stuttgarter Polizei, Herrn Keilbach: „Das ist eine Ausdrucksweise, von der wir uns distanzieren. Das entspricht nicht dem Verhältnis zur Stadt und unserem Umgangston mit den Verantwortlichen im Ordnungsamt.“