Die Beschlüsse des Corona-Gipfels sehen mit Zwischenschritten weitgehende Freiheit ab Frühlingsanfang vor, die nur durch eine Maskenpflicht und Nachweise in bestimmten Bereichen abgesichert wird. Zugleich beginnen die Vorbereitungen für den Herbst.

Berlin - Zwei Jahre hat die Pandemie Deutschland schon im Griff. Weil nun aber der „der Höhepunkt der Omikron-Welle in den meisten Ländern überschritten zu sein“ scheint, sehen Bund und Länder ihrem Beschluss vom Mittwoch zufolge jetzt den „Zeitpunkt gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren“. Das Ergebnis ist ein Dreistufenplan zur weitgehenden Abschaffung der bisherigen Coronaregeln.

 

Der beschlossene Plan startet mit ersten Sofortmaßnahmen. Es folgt ein Zwischenschritt am 4. März. „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022“, so lautet die Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz, „sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“ Das gilt vorbehaltlich dessen, dass die Krankenhauseinweisungen nicht doch in die Höhe schnellen.

Erste Stufe: Einkaufen und Treffen werden wieder erleichtert

Einige Bundesländer sind schon vorangegangen, nun wird auch der Einzelhandel jenseits der täglichen Grundversorgung wieder „für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein“. Das heißt, dass weder die 2G-Regel für Geimpfte und Genesene mehr greift noch ein negativer tagesaktueller Schnelltest vorgelegt werden muss. Weil das Ansteckungsrisiko weiter sehr hoch ist, sind medizinische Masken das Mindeste, was deutschlandweit vorgeschrieben bleibt.

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Wenn nicht wie in Bayern oder Schleswig-Holstein schon geschehen, fällt in den nächsten Tagen in der ganzen Republik die Obergrenze bei der Teilnehmerzahl für private Treffen – zumindest für geimpfte und genesene Personen. Bisher dürfen nur zehn zusammenkommen. Falls jemand dabei ist, der sich bisher nicht hat impfen lassen, bleibt es in dieser Stufe vorerst noch dabei, dass eine solche Gruppe auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt bleibt.

Zweite Stufe: mehr Freizeitmöglichkeiten

Anfang März soll die Phase enden, in der nicht geimpfte Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang mehr in Restaurants erhielten oder nicht in Hotels übernachten konnten. Die bisherigen Einschränkungen werden dem Beschluss zufolge dann durch die 3G-Regel ersetzt – mit einem tagesaktuellen Test ist dann auch für sie beispielsweise das Essengehen wieder möglich.

Das reicht dann aber noch nicht für den Besuch von Clubs und Diskotheken, die im Behördendeutsch unter „Tanzlustbarkeiten“ zusammengefasst werden. Sie können dann wieder öffnen unter 2G-Plus-Bedingungen. Ihre Gäste müssen also genesen sein, dreifach geimpft oder bei doppelter Impfung zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis vorweisen.

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Unter denselben Bedingungen ausgeweitet werden sollen dann auch die erlaubten Besucherzahlen bei Großveranstaltungen im Sport- und Kulturbereich. In Hallen ist dann eine maximale Auslastung von 60 Prozent oder höchstens 6000 Zuschauerinnen und Zuschauern gestattet. In Arenen unter freiem Himmel können nach dem 4. März beispielsweise Spiele der Fußball-Bundesliga von bis zu 25 000 Fans besucht werden – in kleineren Stadien sind es bei maximal 60 Prozent der Höchstkapazität entsprechend weniger.

Doch bereits am Samstag kann der VfB eben diese 25 000 Zuschauer in der Mercedes-Benz-Arena begrüßen. Möglich macht diese schnellere Teilöffnung bereits am kommenden Samstag eine Sondergenehmigung durch die Stuttgarter Ämter in Abstimmung mit dem Sozialministerium.

Dritte Stufe: Aus für ganz zentrale Einschränkungen

Ab dem 20. März können „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, haben Bund und Länder beschlossen. Auch die Verpflichtung, wenn möglich von zuhause aus zu arbeiten, soll dann der Vergangenheit angehören. Homeoffice bleibt aber möglich, wenn das im Betrieb einvernehmlich geregelt wird.

Mit Beginn des Frühjahrs greifen dann nur noch Basisschutzmaßnahmen wie das Tragen medizinischer Masken. Auch deren Wegfall etwa in Bussen oder Bahnen hatte die Ampelkoalition ursprünglich vorgesehen, nun soll der Bundestag auf Bitten der Länder eine Verlängerung der entsprechenden Passagen im Infektionsschutzgesetz beschließen. Ihnen ist vor allem die Maskenpflicht in Innenräumen, im ÖPNV oder an Schulen wichtig. Auch seien „in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus“. 2G oder 3G würden somit auch im Sommer nicht ganz aus dem gesellschaftlichen Leben verschwinden. Eine generelle Zusage des Bundes gab es dazu, die Details des Basisschutzes wird aber die Ampelkoalition klären.

Die Länder fordern zudem, dass die Entscheidung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zurückgenommen wird, den Genesenstatus von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Ihnen missfällt auch, dass der Minister solche Fragen nicht mehr vom Robert-Koch-Institut entscheiden lassen, sondern dies selbst tun will.

Vorbereitungen für den Herbst

Bund und Länder nehmen die Warnung von Experten auf, wonach das Risiko neuer Infektionswellen oder gefährlicher Virusmutationen fortbesteht. Sie rufen daher erneut zum Impfen auf, dies sei „die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können“. Sie bekräftigen aus diesem Grund ihre Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht. Auch das Infektionsschutzgesetz soll bis Herbst grundsätzlich überarbeitet werden.