Nach dem Bundesrat machen sich nun auch Verbände dafür stark, Arbeitnehmer in der Pandemie zu entlasten. Die Zeit drängt, denn neue Regeln müssten bereits für die Steuererklärung 2020 her.

Berlin - Viele Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise von zu Hause aus, im so genannten Homeoffice. Jetzt steigen die Chancen, dass sie Kosten wie Strom, Heizwärme oder einen Teil der Miete bei der nächsten Steuererklärung zumindest teilweise geltend machen können. Und zwar selbst dann, wenn sie in ihrer Wohnung nicht über ein eigenes Arbeitszimmer verfügen und die Arbeit beispielsweise mit dem Laptop am Küchen- oder Wohnzimmertisch verrichten.

 

Im Rahmen einer Experten-Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages sprachen sich am Montag mehrere Verbände dafür aus, beim anstehenden Jahressteuergesetz 2020 auch eine Regelung aufzunehmen, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Werbungskosten für den heimischen Arbeitsplatz abzusetzen. Zuvor hatte der Bundesrat gefordert, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Führende Finanzpolitiker der Koalition stehen dem Projekt wohlwollend gegenüber.

Pendler gucken in die Röhre

In der schriftlichen Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer für den Finanzausschuss heißt es etwa, dass es ohne einschlägige Regelung für viele Beschäftigte „faktisch zu einer Steuererhöhung“ kommen könne. Und zwar deshalb, weil sie wegen der Homeoffice-Situation keine Fahrten zwischen der Wohnung und dem Büro mehr geltend machen können.

Arbeitnehmer sollten nach Auffassung der Steuerberater aber nicht dafür bestraft werden, dass sie technische Möglichkeiten nutzen, während bei den Arbeitgebern unter Umständen geringere Kosten in den Büros anfallen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund verwies auf die fortgeschrittene Zeit und schlug eine Übergangsregelung vor, damit Arbeitnehmer bei der Steuererklärung für 2020 auch auf jeden Fall Homeoffice-Kosten absetzen können. Ein pauschal anzusetzender Freibetrag in Höhe von 50 Euro pro Monat stelle für die Dauer der Pandemie eine „unbürokratische und zügig umsetzbare Lösung“ dar.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft verwies ihrerseits in einer schriftlichen Stellungnahme darauf, dass es bisher zwar möglich ist, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen. Dabei müsse es sich aber um einen separaten Raum handeln, der so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird.

Diese Voraussetzung könne aber nur bei großzügig bemessenem Wohnraum gegeben sein, was bei den meisten Arbeitnehmern nicht der Fall sein dürfte. „Es kann nicht sein, dass eine wohlhabende Immobiliensituation zum Abzug führt, während das Steuerrecht das notwendige Arbeiten in der Schreib-Ecke völlig ausblendet. Dies empfinden die Betroffenen als höchst ungerecht.“

Weitere Gespräche notwendig

Es sei den Finanzämtern auch nicht zuzumuten, in allen Fällen zu prüfen, ob tatsächlich ein echtes Arbeitszimmer vorhanden ist. Die Steuer-Gewerkschaft schlägt deshalb eine Homeoffice-Pauschale zwischen 600 und 900 Euro pro Jahr vor, die immer noch deutlich unter der Pauschale von 1250 Euro für ein echtes häusliches Arbeitszimmer liege. Diese Lösung wäre unbürokratisch und diene auch der Steuervereinfachung.

Wie eine Lösung am Ende aussehen könnte und ob sie tatsächlich kommt, wird sich erst im Laufe der weiteren Beratungen des Jahressteuergesetzes zeigen. Ihm müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.