Für Geimpfte und Genesene fielen in Baden-Württemberg am 16. August die allermeisten Beschränkungen weg. Daher stellt sich im Moment für viele die Frage: Wie kann ich nachweisen, dass ich genesen bin? Das erfahren Sie hier im Artikel.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ab wann gilt man als genesen?

Personen, die eine Corona-Erkrankung durchgestanden haben, sind in Baden-Württemberg laut Corona-Verordnung wie Geimpfte von den Einschränkungen im privaten und öffentlichen Raum weitestgehend befreit. Den Status "genesen" erhält man jedoch erst 28 Tage nach der PCR-Testung, die das Virus im Körper nachgewiesen hat, und sofern man keine typischen Symptome mehr aufweist.

 

Wie lange ist der Status "genesen" gültig?

Das positive Testergebnis ist für 180 Tage (circa 6 Monate) als Nachweis für die Genesung gültig. Gerechnet wird ab dem Datum, das auf dem Testergebnis steht. Nach Ablauf der sechs Monate profitieren ungeimpfte Genesene nicht mehr von den Lockerungen.

Wie lässt sich die Genesung nachweisen?

Als Nachweis für die überstandene Corona-Infektion benötigen Sie die Bescheinigung über ein positives PCR-Testergebnis oder einen anderen Nukleinsäurenachweis. Selbstverständlich muss die mit dem Testergebnis verbundene Absonderungspflicht bereits vorüber sein. Laut Bundesregierung müssen daher mindestens 28 Tage seit Ausstellung des Testergebnisses vergangen sein. Außerdem kann eine Genesung mit einem der folgenden Dokumente nachgewiesen werden:

  • Digitaler Impfpass: Das Genesenenzertifikat können Sie sich bei Ihrem Hausarzt ausstellen lassen und dann in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App einscannen. Das Zertifikat wird europaweit anerkannt.
  • PCR-Befund eines Labors
  • PCR-Befund eines Arztes
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums
  • Ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält)
  • Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthält)
  • Weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Test-/Meldedatum enthalten)

Hinweis: Auch wenn das Staatsministerium Baden-Württemberg alle oben genannten Bescheinigungen als offiziellen Nachweis für eine Genesung auflistet, kommt es immer wieder vor, dass Genesene in öffentlichen Einrichtungen mit einigen der Dokumente abgewiesen werden. Es ist daher empfehlenswert, sich ein Genesenenzertifikat für den digitalen Impfpass zu holen und dieses mit einer App einzuscannen. Denn der digitale Impfpass hat sich mittlerweile als Standard für den Nachweis der 3G's etabliert.

Lesen Sie auch: Gilt die CovPass-App auch im Ausland?

Welche Nachweise werden nicht akzeptiert?

Folgende Dokumente reichen nicht aus, um eine Genesung zu belegen:

  • Antigenschnelltestnachweis
  • Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
  • Antikörpernachweise
  • Krankheitsatteste

Genese brauchen nur eine Impfdosis

Genesene, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt, brauchen nur eine Impfdosis, um den vollen Impfschutz auszubilden – auch bei den Impfstoffen, die mehr als einmal verabreicht werden. Aus diesem Grund gelten Genesene bereits am 15. Tag nach der Erstimpfung als vollständig geimpft.

Jetzt weiterlesen: Wie lange ist ein PCR-Testergebnis gültig?