Weil im Landkreis Böblingen die Sieben-Tages-Inzidenz um 35 pendelt, ist ab Montag vieles möglich. Unter anderem dürfen Geschäfte öffnen. Doch der Landrat mahnt zur Vorsicht.

Kreis Böblingen - Ab Montag treten Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen in Kraft. Dabei rückt die Inzidenz in den Mittelpunkt. Der Landkreis Böblingen ist derzeit stabil unter 50.

 

Das bedeutet: Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen wieder komplett öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) und Begrenzung der Kundenzahl. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden. Kontaktarmer Sport ist in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen im Freien und auf Außensportanlagen möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten (außer Ballett- und Tanzschulen).

Landrat Bernhard mahnt bei aller Freude über den guten Inzidenzwert im Landkreis zur Vorsicht: „Die Öffnung des Einzelhandels könnte zu einem kurzen Intermezzo werden. Ich appelliere deshalb an alle, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.“ Denn durch die guten Zahlen im Kreis Böblingen wird mancherorts ein Ansturm befürchtet, zum Beispiel bei Ikea in Sindelfingen.

Darüber hinaus gilt für alle ab Montag, dass Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sind (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit). Im Landkreis Böblingen ist die Inzidenz seit Tagen um die 35. Fällt sie fünf Tage hintereinander noch darunter, sind Treffen von bis zu zehn Personen aus drei Haushalten möglich (Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit).

Genauere Infos zu den neuen Bestimmungen, den wichtigsten Änderungen und FAQs finden sich unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.