Die Spendenaktion Hilfe für den Nachbarn der Stuttgarter Zeitung sammelt derzeit Geld für Menschen, die die Folgen der Pandemie besonders hart treffen. So wie Frau M., die auf eine Gerichtsverhandlung mit ihrem Ex-Mann wegen ausstehender Unterhaltszahlungen hoffte. Doch nun muss sie weiter warten.

Lokales: Sybille Neth (sne)

Stuttgart - Die Gerichtsverhandlung mit ihrem Ex-Mann war die große Hoffnung von Frau M. gewesen. Wegen ausstehender Unterhaltszahlungen für das gemeinsame schwerbehinderte Kind hatte der Anwalt der allein erziehenden Mutter einen Termin vor Gericht erwirkt.

 

Vater bezahlt keinen Unterhalt

Doch der konnte nicht stattfinden, weil die Gerichte wegen der Corona-Krise nur noch unaufschiebbare Fälle verhandeln. Somit bleibt die finanzielle Lage von Frau M. weiterhin äußerst prekär. Wann die Verhandlung über die ausstehenden Unterhaltszahlungen stattfinden wird, kann niemand sagen. Wahrscheinlich wird ein neuer Termin längere Zeit auf sich warten lassen. Frau M. ist so auf geradezu absurde Weise zum finanziellen Opfer der Corona-Krise geworden. Sie lebt mit ihrem zwölfjährigen und ihrem einjährigen Kind zusammen. Das älteste Kind im Teenageralter blieb nach der Trennung von ihrem Mann bei diesem. Das mittlere Kind ist zu 100 Prozent geistig behindert und autistisch. Es wird wohl immer Windeln tragen müssen. Außerdem muss Frau M. stets auf der Hut sein, denn es hat den Drang, wegzulaufen. Es besucht eine Schule für behinderte und schwerstbehinderte Kinder, wo es die mögliche Förderung erhält. Die Einrichtung erhebt ein monatliches Schulgeld. Vor Gericht sollte entschieden werden, dass der Vater künftig diese Gebühren übernimmt.

Warten auf die Öffnung des Gerichts

Für Frau M. bedeutet die Verschiebung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit, dass die finanzielle Lage für sie und die beiden bei ihr lebenden Kinder weiterhin äußerst prekär bleibt. Sie leben seit Längerem vom Pflegegeld für das schwerstbehinderte Kind, vom Unterhalt für das Jüngste sowie vom Kindergeld.

Die Schule für behinderte Kinder erhebt ein monatliches Schulgeld, in dem auch das Essensgeld enthalten ist. Somit fallen monatlich Gebühren in Höhe von 240 Euro an. Diesen Betrag kann Frau M. in ihrer gegenwärtigen Situation nicht aufbringen und bittet um Unterstützung für zwei Monate, in der Hoffnung, dass danach die Unterhaltszahlungen durch ihren Ex-Mann erfolgen werden.

Spendenkonto

Wenn Sie helfen wollen, bitten wir um Spenden auf das Konto:

Hilfe für den Nachbarn Baden-Württembergische Bank IBAN: DE53 6005 0101 0002 2262 22 BIC/SWIFT: SOLADEST600 Kennwort „Corona-Soforthilfe“

Hilfe für den Nachbarn

Das Spendenkonto:
IBAN DE53 6005 0101 0002 2262 22
BIC SOLADEST600
Kennwort: „Hilfe für den Nachbarn“

Bitte vermerken Sie auf der Überweisung unbedingt, ob Ihr Name veröffentlicht werden soll.