Ein mit dem Coronavirus Infizierter kommt aus der Keplerstadt.

Kreis Böblingen - Vor verschlossenen Türen steht, wer an diesem Freitag zu Besuch ins Krankenhaus will. Der Klinikverbund Südwest erlaubt von heute an keine Besucher mehr in seinen Häusern. Mit dieser Vorgehensweise will der Klinikverbund nach eigenen Angaben sowohl die Patienten, als auch die Mitarbeiter der Krankenhäuser vor einer möglichen Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus schützen.

 

Die Vorkehrungen begründete der Verbund am Donnerstag damit, dass sich das Virus in Deutschland weiterverbreite und bei manchen Personen die Krankheitssymptome erst bis zu 14 Tage nach der Infektion auftreten würden. Daher könnten Besucher das Virus in die Kliniken einschleppen. Davor müssten vor allem alte und schwerkranke Patienten geschützt werden. Besuche will der Verbund dennoch zulassen bei lebensbedrohlich Erkrankten, bei Notfallpatienten, bei Schwangeren und bei Kindern.

Der Klinikverbund Südwest betreibt Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren in Leonberg, Böblingen, Calw, Herrenberg, Nagold und Sindelfingen. Mit der Verschärfung der Besucherregelungen schließt er sich anderen Kliniken in der Region an. Beispielsweise haben bereits die Regionale Kliniken Holding mit Hauptsitz in Ludwigsburg und die Helios Kliniken mit Standorten unter anderem in Pforzheim und Rottweil Besuche entweder vollständig verboten oder stark eingeschränkt.

Erster Fall in Weil der Stadt

Im Landkreis Böblingen sind drei weitere Fälle von Coronavirus-Infizierten bestätigt. Das teilt das Landratsamt Böblingen mit. Bei den Betroffenen handelt es sich um einen Mann aus Weil der Stadt, eine Frau aus Sindelfingen und einen Mann aus Jettingen. Alle drei sind in häuslicher Isolation. Das Gesundheitsamt ist dabei, die Kontaktpersonen der neuen Fälle zu ermitteln und zu benachrichtigen.

Ein Fall aus Stuttgart hat Konsequenzen für den Landkreis Böblingen. Es handelt sich um eine Lehrkraft des Goldberg-Gymnasiums. Die Schule ist deshalb bis einschließlich 20. März geschlossen (siehe Seite III).