Die neue Arbeitsschutzverordnung erhitzt weiterhin die Gemüter. Der Konflikt über eine Pflicht für die Beschäftigten, dem Arbeitgeber ihren Impfstatus mitzuteilen, zieht in der Bundesregierung weitere Kreise.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Das Bundeskabinett hat die erneuerte Corona-Arbeitsschutzverordnung wegen der anhaltend risikoreichen Pandemielage verlängert. Sie tritt am 10. September in Kraft und gilt nun bis 24. November. „Die Betriebe müssen ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren“, betont Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Ein wesentliches Instrument aus Arbeitgebersicht ist in der Verordnung nicht enthalten. Dazu ein Überblick.