Das Bundesarbeitsministerium gibt der Ampelkoalition eine Vorlage für eine 3G-Regelung im Betrieb. Etwas ganz Entscheidendes ist in seiner „Formulierungshilfe“ noch nicht enthalten.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Angesichts der verschärften Corona-Lage gibt es in der Bundesregierung den Plan, die Ende Juni ausgelaufene Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Dies sieht ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein geändertes Infektionsschutzgesetz vor. Außerdem soll am Arbeitsplatz künftig die 3-G-Regel gelten: Beschäftigten solle es künftig nur noch erlaubt sein, ihren Arbeitsplatz im Betrieb zu betreten, wenn sie geimpft, genesen oder frisch negativ getestet worden sind.

 

Der Entwurf aus dem Haus von Minister Hubertus Heil (SPD) ist auf Antrag der angehenden Ampelkoalitionäre SPD, Grüne und FDP hin als sogenannte Formulierungshilfe entstanden. Die Maßnahmen sollen in das Infektionsschutzgesetz eingebaut und am Donnerstag abschließend im Bundestag, am Freitag dann im Bundesrat beraten werden.

Arbeitgeber muss Daten speichern

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Demnach dürfen Beschäftigte, die aus zwingenden Gründen nicht von zuhause aus arbeiten können, Arbeitsstätten, an denen direkte Kontakte nicht auszuschließen sind, nur betreten, wenn sie die 3-G-Regel erfüllen. Davon ausgenommen sind Kurzzeitkontakte, die im Freien stattfinden und über den Arbeitstag insgesamt nicht länger als zehn Minuten dauern. Möglich ist es zudem, unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme im Betrieb ein Testangebot wahrzunehmen.

Daten zum Impf- oder Teststatus können vorerst gespeichert werden

Die erforderliche Testung darf maximal 24 Stunden (PCR-Tests 48 Stunden) zurückliegen. Sie muss im Betrieb durch Personal erfolgen, das die nötige Ausbildung oder Erfahrung besitzt, oder durch Apotheken, Arztpraxen und zertifizierte Testzentren.

Die Arbeitgeber sind laut dem Papier, das unserer Zeitung vorliegt, verpflichtet, die Einhaltung der Vorgaben durch Kontrollen zu überwachen und zu dokumentieren. Dabei können vorübergehend personenbezogene Daten zum Impf- und Teststatus bis zum Auslaufen der gesamten Regelung am 19. März 2022 digital verarbeitet und verwendet werden. Bisher ist ein Unternehmen gefordert, zweimal wöchentlich einen Test anzubieten – inwieweit dies angenommen wird, hat den Chef nicht zu interessieren. Nun entfällt die Angebotspflicht, die Arbeitnehmer müssen sich notfalls um Tests kümmern. Für medizinische oder pflegerische Einrichtungen gelten besondere Pflichten.

Was folgt, wenn der Test verweigert wird?

Um die „möglichst lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht über den Status sicherzustellen, sind effiziente Kontrollmechanismen unabdingbar“, rät der Arbeitsminister. Auch wird geregelt, wie das Fehlen des Status-Nachweises beim Betreten des Betriebs durch den Arbeitnehmer oder die Vernachlässigung der Kontroll- und Dokumentationspflicht durch den Arbeitgeber durch Bußgelder sanktioniert werden kann.

Relevant ist zudem, was in der Vorlage nicht enthalten ist: vor allem ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf- und Teststatus des Beschäftigten. Ohne die Auskunft sei aber kein wirksamer Hygieneschutz und keine sinnvolle Einsatzplanung möglich, beklagt die Wirtschaft seit Monaten.

Mehr als fünf Millionen Infizierte

Der Gewerkschaftsbund lehnt die Auskunftspflicht von Beschäftigten über den eigenen Impfstatus ab – die Angaben sollten freiwillig gemacht werden, empfiehlt der DGB. Ihre Vorbehalte gegen „3G“ haben die Gewerkschaften jedoch aufgegeben. „Zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes können 3-G-Zugangsregeln am Arbeitsplatz ein wirksames Mittel sein“, sagt DGB-Chef Reiner Hoffmann nun. Die Kosten für die Tests müsse weiterhin der Arbeitgeber tragen – und das Testen müsse Teil der Arbeitszeit sein. „2G“ im Betrieb wollen die Gewerkschaften verhindern.

Die Gewerkschaften wollen „2G“ partout verhindern

Die Gesamtzahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen in Deutschland hat schon die Fünf-Millionen-Marke überschritten. Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) bundesweit binnen eines Tages 33 498 Neuinfektionen, sodass seit Beginn der Pandemie 5 021 469 Ansteckungen erfasst wurden. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner stieg laut RKI auf den Höchstwert von 289,0.

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