Die bisher unterschiedlichen Regelungen in Landkreisen sind jetzt landesweit angeglichen

red/wei

Kreis Böblingen - In Baden-Württemberg sieht die Corona-Verordnung ein vierstufiges Warnsystem vor: Basis- und Warnstufe sowie Alarmstufe und Alarmstufe II. Derzeit gilt landesweit die Alarmstufe II und damit die höchste Stufe. Würde noch nach Landkreisen wie in der jüngsten Vergangenheit unterschieden, wären im Landkreis Böblingen die Regelungen für Hotspot-Landkreise am Samstag außer Kraft getreten, da der Inzidenzwert seit Montag an fünf Tagen in Folge unter 500 gesunken war. Seit Montag, 29. November, war der Landkreis Böblingen Hotspot-Landkreis. Es galten gemäß Corona-Verordnung weitergehende lokale Beschränkungen.