Trotz fallender Inzidenz möchte der Landkreis auf Nummer sicher gehen.

Kreis Böblingen - Die Landkreisverwaltung hat am Mittwoch beschlossen, die Testpflicht in Kitas bis Ende Juni zu verlängern. Damit wolle man die erlangten Erfolge im Kampf gegen das Virus nicht gefährden, heißt es im Landratsamt.

 

Seit 26. April gilt im Landkreis eine Testpflicht vor dem Besuch von Kindertageseinrichtungen. Diese wird nun überarbeitet, weil sie vorsieht dass sie außer Kraft tritt, wenn die Sieben-Tages Inzidenz von 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Im Landkreis Böblingen ist dies voraussichtlich am Sonntag, 16. Mai, der Fall. Die Testpflicht in Kitas soll nun analog zur Schul-Testpflicht bis Ende Juni und unabhängig von Inzidenzwerten verlängert werden. Dies erklärt das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

„Wir haben gute Erfahrungen mit den Testungen gemacht und sollten das, was wir erreicht haben, jetzt nicht riskieren“. So laute das Fazit in der AG Corona, die am Mittwoch tagte. „Auch die Rückmeldung aus den Einrichtungen und von vielen Eltern bestärken uns in dem Vorgehen“, schreibt das Landratsamt. Die AG ist ein Gremium, das aus Vertretern der vier Großen Kreisstädte sowie Vertretern der 22 Städten und Gemeinden sowie dem Landrat besteht. Die Testungen hätten immer wieder positive Fälle identifiziert. „Mit einer schnellen Isolierung konnte jeweils verhindert werden, dass ganze Gruppen oder gar Einrichtungen hätten geschlossen werden müssen“, heißt es weiter.

Die im Landkreis Böblingen stark sinkenden Inzidenzzahlen seien auch auf die vielen Testungen zurückzuführen, so die einhellige Meinung in der AG Corona. Vor diesem Hintergrund soll die im Kreis Böblingen jetzt geschaffene Testinfrastruktur in allen Kindertageseinrichtungen beibehalten werden. Alle Einrichtungen sind mit Tests versorgt und die Akzeptanz sei bei der überwiegenden Zahl der Eltern da. „Vor diesem Hintergrund“, so das Landratsamt, „wäre es falsch, diese eingeführte und insgesamt gut funktionierende Teststrategie wieder aufzuheben.“

Die geänderte Allgemeinverfügung wird über die Homepage des Landkreises Böblingen bekannt gemacht und schreibt die Testpflicht dann bis zum 30. Juni 2021 fest. (Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen, https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html, Button Allgemeinverfügung). (red)