Bescheinigungen gibt’s bei den Praxen, Laboren oder im Gesundheitsamt.

Kreis Böblingen - Ab nächster Woche zeichnen sich Öffnungsschritte ab und beim Gesundheitsamt häufen sich die Anfragen, wie eine überstandene Corona-Infektion nachgewiesen werden kann. Dazu gab es jetzt Informationen seitens des Sozialministeriums: Ein Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass die Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss das Testdatum klar ersichtlich sein und das Dokument muss personalisiert sein. Entsprechend gilt als Nachweis der PCR-Befund eines Labors, einer Teststelle oder einer Ärztin/eines Arztes sowie eine Bescheinigung einer Behörde wie der Ortspolizeibehörde (Rathaus), die Angaben zur Testart und das Testdatum enthält.

 

Nicht anerkannt werden positive Testergebnisse aus einem Schnelltestzentrum, Antikörpernachweise oder Quarantänebescheinigung einer Kommune, die keine Angaben zur Testart und -datum beinhalten.

Die Bescheinigungen müssen bei den jeweiligen Arztpraxen, den Laboren oder auch dem Gesundheitsamt angefordert werden – immer in Abhängigkeit davon, wer den PCR-Test beauftragt hat, denn dort ist auch der Befund archiviert.

Weitere Infos unter: https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html, Button „Schnelltests, Selbsttests und Bescheinigung für Genesene