Die Inzidenz im Kreis bleibt weiter knapp unter 200 – allerdings zeigt das Dashboard des Landratsamtes stark gestiegene Quarantänezahlen in Waiblingen und Weinstadt.

Corona - Die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis hält sich weiter knapp unter der Marke von 200 Neuansteckungen binnen einer Woche je 100 000 Einwohnern. Dies ist vor allem wichtig für den seit Wochenbeginn wieder aufgenommenen Schulbetrieb mit Wechselunterricht. Nach drei Tagen in Folge mit höherer Inzidenz als eben jenen 200 müsste der Präsenzunterricht wieder komplett eingestellt werden. Vor dem kommenden Wochenende dürfte dies allerdings im Rems-Murr-Kreis mit Blick auf die zusätzliche Verkündigungsfrist kaum der Fall sein.

 

Inzidenz sinkt zum Montag von 188 auf 185

Mit einer Inzidenz von 185 am Montag – Vortag 188 – liegt der Kreis über dem Landesdurchschnitt, regionsintern aber relativ günstig und auf ähnlicher Höhe wie der Nachbarkreis Ludwigsburg. Niedriger liegen die Werte nur im Kreis Böblingen mit knapp 153 zum Wochenbeginn. Sowohl in den Kreisen Esslingen und Göppingen als auch in der Landeshauptstadt Stuttgart lagen die Werte bereits am Wochenende jenseits der 200er-Marke. Der Landesdurchschnitt in Baden-Württemberg am Sonntagabend: 173,4. Zu neuen Hotspots innerhalb des Kreises haben sich derweil vor allem Waiblingen mit 221 wegen positiver Coronabefunde in Quarantäne befindlichen Bürgern sowie Weinstadt (145) und Welzheim (84) entwickelt.

Die zum Beginn dieser Woche vom Land Baden-Württemberg vorgezogene Bundes-Notbremse hat im Rems-Murr-Kreis vor allem die Kontaktbeschränkungen leicht verschärft. Während sich bisher fünf Personen aus zwei Haushalten treffen durften, sind nun nur noch Zusammenkünfte eines Haushalts mit einer weiteren, nicht zum Haushalt gehörenden Person erlaubt. Wie bisher werden Kinder unter 14 Jahren dabei nicht mitgezählt.

Die Ausgangssperre war ohnehin schon in Kraft

Keine Verschärfung bedeutet sie dagegen bezüglich der nächtlichen Ausgangssperre, die hierzulande schließlich schon vom vergangenen Mittwoch an gegolten hat: Wer zwischen 21 und 5 Uhr zu Fuß oder mit dem Auto unterwegs ist, muss die inzwischen allseits bekannten triftigen Gründe vorweisen können. Die Polizei führt, so wurde ausdrücklich angekündigt, kreisweit immer wieder entsprechende Kontrollen durch.

Was das Einkaufen betrifft, verbietet die Bundes-Notbremse dem Einzelhandel das sogenannte „Click and Meet“, also den Einkaufsbummel mit vorheriger Anmeldung. „Click and Collect“, also das Abholen bestellter Ware, sowie Lieferdienste sind allerdings noch erlaubt. Die Liste der Sparten jener Geschäfte, die unter strengen Hygieneauflagen offen bleiben dürfen, ist recht lang. Neben Lebensmittel- und Supermärkten gilt dies unter anderem für Bäckereien, Drogerien, Apotheken, Optiker, Waschsalons, Tankstellen, Tierbedarf, Wochenmärkte und Zeitungskioske. Während Gartenmärkte offenbleiben dürfen, müssen Bau- und Raiffeisenmärkte schließen. Für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs gilt bei Läden mit unter 800 Quadratmetern Verkaufsfläche die Beschränkung auf maximal einen Kunden je 20 Quadratmeter Fläche, bei größeren Geschäften ist höchstens ein Kunde je 40 Quadratmeter erlaubt.

Auch beim Sport gibt es Einschränkungen. War vor Inkrafttreten der Bundes-Notbremse teils noch Ertüchtigung in bestimmten Gruppen erlaubt, muss man sich jetzt auf kontaktlosen Individualsport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts begnügen. Die Kultur leidet ebenfalls: Museen, Galerien und Gedenkstätten, die bei einer Inzidenz von unter 100 noch gebuchte Termine anbieten durften, müssen geschlossen bleiben. Die Gastronomie muss sich derzeit weiterhin auf Abhol- und Lieferdienste beschränken. Auch dies ist wegen der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nur bis 21 Uhr erlaubt.

Die Notbremse bleibt bestehen, bis die Inzidenz für fünf Tage hintereinander unter 100 geblieben ist. Im Übrigen ist es möglich, dass die Bestimmungen sich durch die Beratungen des Bundestags erneut ändern.